Heft 
(1900) 9
Seite
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E. und P. Zimmermann:

Beamte, Ratli treten in ihre Stände, das Ministerium nnd die übrige Procession bleibet stehen und verrichten ihr Gebet mit dem Herrn General-Superintendenten in der Stille, alsdann begiebt sich der Superintendent und übrige Geistlichkeit in ihre Stühle.

5. Wird gesungen: Kyrie Gott Vater in Ewigkeit.

6. Intoniret der Diacon vor dem Altar: Gloria in excelsis.

7. Wird gesungen: Allein Gott in der Höh.

8. Wird vom Diacon Zach. HI, 110 (Text V. 7 ) verlesen.

9. Wird gesungen: Es will uns Gott genädig.

10. Wird kurz musiciret.

11. Wird der Glaube gesungen.

12. Folgt die Predigt, wobei auf der Kanzel gesungen wird: Nun bitten wir den heiligen Geist.

13. Nach der Predigt wird praeludiret.

14. Gesungen: Komm, heilger Geist.

15. Unter diesem Gesang geht der Herr General-Superintendent aut den Altar, der Superintendent tritt unten vor den Altar. Die Herren Geistlichen treten hinter den Superintendenten in Reihen, hinter diesen steht das Schulcollegium, sodann die Schulmeister und Kinderlehrer. Aber der Prot. Notar, Beamte, Rath und Deputierte der Bürgerschaft treten dem Herrn General-Superintendenten zur rechten Hand neben dem Altar hinunter.

16. Der Herr General-Superintendent hält eine Rede und erzählt des Herrn Superintendenten Lebenslauf.

17. Lässt die Konfirmation ablesen.

18. Erinnert der Herr General-Superintendent den Herrn Superinten­denten seiner Pflichten und lässt sich von demselben mit einem lauten Ja versprechen, dass er solchen nachkommen wolle.

19. Der General-Superintendent ermahnt zum Gebet, der Herr Super­intendent kniet vor dem Altar nieder, worauf die geordneten Gebete verlesen werden.

20. Wenn das Gebet zu Ende, nimmt der Herr General-Superintendent den Herrn Superintendenten neben sich auf den Altar und erinnert alsdann die Umstehenden ihrer Pflichten, befiehlt auch den Kirchen- und Schulbedienten, dass sie dem Herrn Superintendenten mit Hand und Mund obedientiam et reverentiam angeloben sollen.

21. Wird auf dem Chor das Te Deum laudamus angestimmt, sodann kommen Prot. Notar, Beamte, Rath und gratulieren dem Herrn Superindenten.

22. Kommen die Herren Kirchen- und Schuldiener in ihrer Ordnung, gratulieren dem Herrn Superintendenten und versprechen ihm mit gethanem Handschlage obedientiam et reverentiam.