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10. (4. ordentliche) Versammlung des IX. Vereinsjahres.
An dem Seddiner Königsgrab, welches demnächst aufgesucht wurde, zeigten sich gegen unsern Befund bei dem Besuch am 20. September 181)9 erhebliche Veränderungen. Von den geförderten, wüst herumliegenden losen Feldsteinmassen ist das Meiste vertragsmässig abgefahren. Dagegen liegen noch die gewaltigen Sandhaufen unordentlich herum, welche gelegentlich des Aufsuchens der abzufahrenden Steine neben dem grossen eigentlichen Grabhügel aufgetürmt worden sind. Die Verwaltung der Provinz Brandenburg sollte diese Sandmassen recht bald
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wieder auf und an den Hügel heranwerfen lassen, damit dessen flachglockenförmige Tumulusgestalt, wie er vor Zeiten war, wieder hergestellt wird- Inzwischen ist die genannte Behörde auf Anregung unseres für die Erhaltung der Volksdenkmäler so segensreich wirksamen Mitgliedes Provinzial-Konservators und Geheimen Baurats Bluth nicht unthätig gewesen; sie hat den Schacht durch den Hügel, welcher zum Eingang der Höhle führt, [rechts und links durch oben rasen- abgedeckte Seitenwangen aus Feldsteinen des Tumulns sichern und dicht vor dem Eingang zwei granitene Pfeiler errichten lassen, an denen eine mit einem tüchtigen Schloss zu sperrende durchsichtige feste Eisenthür angebracht werden soll, welche einen Einblick in die Grabkammer gestattet, aber das Eindringen verwehrt.