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E. Zimmermann, Pfarrer.
Das Amt wurde vom Vogte auf dem Schlosse Jüterbog verwaltet und eigentlich waren ilun alle Ortschaften des Landes Jüterbog unterworfen, aber deren Zahl verminderte sich im Laufe der Zeit sehr, da eine ganze Reihe von Ortschaften an das Kloster in Zinna, das Nonnenkloster in Jüterbog u. s. w. übergingen und von deren Vögten verwaltet wurden. Dem Kloster Zinna gehörte der ganze nördliche Teil des Landes Jüterbog, auch Wölmsdorf zehntete dem Kloster.
Das Amtseinkommen floss zum grossen Teil aus dem Geleitsgelde her; es gab einen besonderen Geleitsmann, welcher zur Erhaltung seines Pferdes das Einkommen von 31 Amtshufen, welche in verschiedenen Dörfern lagen und durch Aussterben für den Landesherrn frei geworden waren, bezog. Ausserdem wurden ja viele Strafgelder u. s. w\ eingezogen. Die Landesherren bestritten ihre Ausgaben aus den Domänen und Zöllen, aber in schweren Zeiten kamen die Beden (Bethe — Orbede) auf, die Fläminger waren als freie Leute ins Land gekommen, aber man hat sie mit List und Zwang frohnpflichtig gemacht; besonders in der Zeit, wo nach Niederschlagung des Bauernaufstandes im südlichen Deutschland der Frohnden nur noch mehr wurden.
In der Schlossrechnung, welche der Vogt Georg v. Thümen 1402 dem auf Giebichtenstein residierenden Erzbischof vorlegte, findet sich ein Register der hiesigen Pächter und Ansätze zu Frohnden. Da wird Ilaugeld für das Abhauen des Grases auf den Burgwällen, Eisgeld für das Aufhauen des Eises in den Burggräben, Fastengeld u. s. w. angeführt. Diese Abgaben wurden später regelmässig ,eingezogen, obwohl solche Arbeiten nicht vorkamen und sie anfangs freiwillige gewesen waren. Während so die Leute immer mehr beschwert wurden, hatten sie zum Glück auch wieder Vorteil. Der landesherrliche 2 / ;) Zehnt, welcher sehr hoch geworden wäre; denn die Bestellungs-Unkosten fielen ja den Hufnern auch zu, wurde in Hufengarben verwandelt, welche auch wohl Hen kerg arben genannt wurden, weil sie der Scharfrichter einsammelte. Noch jetzt erscheint der Scharfrichter alle Jahre hier und erbittet sich vom Ortsvorsteher die Erlaubnis, sich 2 Bund Stroh von jeder Wirtschaft einzusammeln, w r ofür er dem Ortsvorsteher ein Paar Handschuhe zum Geschenk darreicht.
Die Hufengarben sind 1690 in eine Geldabgabe umgewandelt worden und zwar so gnädig, dass für ein Schock Roggengarben 5 Scheffel Roggen, für desgl. Hafergarben 6 Scheffel Hafer verabfolgt wurden. Würde der 2 k Zehnt des Landesherrn beibehalten worden sein, so müsste, da die Pfarre mit ca. 40 Mk. pro Ilufe abgelöst worden ist, die Domänenrente für den Vierhüfner über 300 Mk. betragen, während sie thatsächlich der Pfarrrente gleich oder noch drunter ist.
Die Pächter in Niedergörsdorf entrichteten nach der Schlossrechnung von 1492/95: