Heft 
(1900) 9
Seite
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Neue Nachträge zur Dorfchronik von Nieder-Görsdorf.

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regierungsrat Meuss war unermüdlich, die Wunden zu heilen. Viele Steuersätze wurden herabgesetzt, den Dörfern wurde eine Erleichterung in den Kavallerieverpflegungsgeldern gebracht, dem Kreise Jüterbog wurden 0000 Thaler, also fast die Hälfte der Grundsteuer erlassen, Kriegsschuldentilgung blieb den Leuten fern, ja eine alte Kriegsschuld von 7000 Thalern aus Napoleonischer Zeit wurde beseitigt. Dass die Dörfer, in denen die Schlacht von Dennewitz gewütet hatte, ein schönes Schmerzensgeld empfangen haben, ist schon berichtet worden.

Welcher Segen sonst unter preussischer Regierung über diese Gegend gekommen ist, braucht nur angedeutet zu werden. Durch Auf­hebung der Hörigkeit, durch Ablösung der Domänen- und Pfarr-Rente, durch die Separation sind die Hüfner erst Herren auf ihren Gehöften geworden und wissen sich auch bei wachsendem Wohlstand als solche.

Zwar sind noch hohe Renten zu zahlen, aber das Ende ist doch abzusehen. Besser noch würde es um den Wohlstand hiesiger Gemeinde stellen, wofern sie 1823 den Waldkomplex von Heinrichsdorf hätten erwerben können. Die Churfürsten hatten denselben als ein wüstes Land nach dem Recht des Landesherrn von Wald und Wasser an sich genommen und aus der Haide war ein Jagdrevier geworden, welches kaum die Unkosten für den Förster deckte. So verkaufte Preussen Heinrichsdorf an den Besitzer von Cappan. Die Niedergörsdorfer, welche Pächter des Landes waren und die Hutgerechtigkeit besassen, hatten das Kauf-Vorrecht gehabt, sind aber nicht gefragt worden, hätten viel­leicht auch in dem ärmlichen Verhältnissen nach dem Kriege nicht den Mut gehabt, den Kauf mit geborgtem Gelde zu vollführen. 13 Hufen Acker aus Ileinrichsdorf sind den hiesigen Leuten geblieben, von denen sie einen grossen Teil zu Wald eingeschont haben, welcher Brennholz liefert; für die Waldgerechtigkeit haben sie eine Abfindung von 180 Morgen erhalten.

Es bestanden bis zum Abfindungsrezess 1830 wegen der Wald- und Weidegerechtigkeit eigene Verhältnisse. Die Niedergörsdorfer hatten in der lleinrichsdorfer Haide die Hutberechtigung und das Recht des Raff- und Leseholzes und der Waldstreu. Cappan, jetzt Besitzer der Haide, hatte Hutberechtigung auf der Niedergörsdorfer Feldmark und kam bis nahe an das Dorf. Die Berechtigung der Niedergörsdorfer auf Raff- und Leseholz war in seinem Kaufbrief übersehen worden. Der Pfarrer in Kaltenborn hatte nie im Walde gehütet, der Pfarrer in Niedergörsdorf verzichtete wegen des geringen Anspruchs. Die Kossäten, welche bisher kein Feldland besessen, aber Kühe mit auf die Weide getrieben hatten, kamen nun zu Land, indem sie für das Weiderecht abgefunden wurden; der Häusler Kühnast I und Ackermann gingen leer aus, weil sie keine Kuh gehalten hatten. Dem Besitzer von Cappan wurde ein Viehtrifft