Tätigkeit der Provinzial-Kommission für die Denkmalpflege in Brandenburg. 461
stattgehabten Vorbereitungen durch die seitens der Stadtgemeinde Brandenburg bewirkte Erneuerung des Dachgestühles und der Dacheindeckung, sowie durch die Beseitigung der in den Seitenschiffen vorhandenen Erbbegräbnisse. Von der Ausführung dieser vorgängigen Arbeiten hatte der Herr Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten die Vornahme der eigentlichen Restauration abhängig gemacht.
Oberbürgermeister Hammer teilte sodann mit, dass behufs Sicherung des Marienberges zu Brandenburg gegen Abgrabungen, die den Bestand des auf diesem Berge zur Erinnerung an die in den Feldzügen 1864, 1866 und 1870/71 gefallenen Söhnen der Kurmark errichteten Denkmals gefährden könnten und zur Verhinderung der Aufführung von Gebäuden, welche den Blick von der Stadt aus auf das Denkmal beeinträchtigen möchten, ein Bebauungsplan für die Umgebung des Berges festgestellt sei. Zur weiteren Sicherung des letzteren gegen die Werbung von Kies und Sand beabsichtige die Stadt, eine etwa 80000 qm grosse Fläche um das Denkmal zu erwerben und in einen Schmuckplatz umzuwandeln, für welchen Zweck die Stadt bereits 15000 M. aufgewendet habe, während durch das Vermächtnis einer Wohlthäterin, Frau Leue, 50000 Mark, sowie durch ein Geschenk des kurmärkischen Kommunallandtages weitere 4018 M. zur Verfügung ständen.
In der Angelegenheit wegen würdiger und stilgemässer Wiederherstellung der Kirche St. Petri u. Pauli zu Wusterhausen a. D. berichtete der Provinzial-Konservator, dass das Bedürfnis hierzu von dem Patron und dem Gemeinde-Kirchenrate anerkannt worden sei und dass er in Gemeinschaft mit einem Kommissar der Königlichen Regierung zu Potsdam die zur Wiederherstellung nötigen Ausführungen ermittelt habe. Der zuständige Kreisbaubeamte ist mit Anfertigung eines Kostenüberschlages beauftragt worden, so dass die weitere Förderung des Restaurationsbaues in Aussicht stehe.
Von den an der Kirche zu Hohenflnow stattgehabten Ermittelungen machte der Provinzial-Konservator, unter Vorlegung von Zeichnungen und ferner von der Aufdeckung des sogenannten Königsgrabes.bei Seddin an der Hand von Aufnahmen von diesem Grabe, sowie unter Vorzeigung der von dem Märkischen Provinzial-Museum für diesen Zweck in dankenswerter Weise dargeliehenen Fundstücke Mitteilung (vergl. No. 15 des Jahrgangs I der Denkmalpflege bezw. No. 8 des Jahrganges 8 der Brandenburgia).
Die Versammlung, welche mit grossem Interesse von diesem bedeutsamen Funde Kenntnis nahm, ersuchte den Herrn Landesdirektor, dem Provinzialausschusse ihren Dank für seine Bereitwilligkeit zur Erwerbung und Erhaltung des Seddiner Königsgrabes zum Ausdruck zu bringen.