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(1900) 9
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IG. (7. ordentliche) Versammlung des IX. Vereinsjahres.

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derben patriotisch-volkstümlichen, gelegentlich lmmoristisch angehauchten Ion, wie in der besten Zeit. Der Buren-Krieg, bei dem der Künstler sicli selbstverständlich auf Seiten des seine Unabhängigkeit so hartnäckig verteidigenden kleinen Ileldenvolkes stellt, und die China-Wirr en mit den mannhaften Hinten unserer Seeleute und Soldaten geben natürlich den Ilauptstoft ab. Man hat der Firma öfter geraten, gewissermasen von dem Standpunkt aus des bekannten BuchsRembrandt als Erzieher, die Bilder weniger grell und mehr künstlerisch zu gestalten. Die Firma hat das auch versucht Sie werden sich dieserepreuves dartiste vom Jahr 1805 her noch erinnern; es sind diese Versuche aber völlig fehlgeschlagen. Das Volk hat diese vielleicht dem modernsten, kritisch- ästhetischem Übermenschen mehr zusagende Ausstattung einfach ab- gelchnt und seine alten derben, farbenfreudigen Ruppiner Bilderbogen wieder verlangt. Die Zeichnung hat sich aber bedeutend gegen früher berichtigt. Nicht zu unterschätzen sind die kurzen, teils gereimten, teils in ungebundener Rede abgefassten Begleitworte der Bilder, die sich dem Gedächtnis gewissermassen formelhaft fest einprägen. Vom Stand­punkt der Volkskunde können wir nur wünschen, dass die Gustav Kiihnschen sowie die verwandten Unternehmungen noch recht lange freudig gedeihen mögen.

VA. Unser Mitglied Herr Karl Wilke hat folgende Mitteilung über die wirtschaftliche Lage der Stadt Ebers walde eingesendet, die von speziellem heimatkundlichen Interesse ist. Gewöhnlich schiebt man einzig und allein dem JOjährigen Kriege den Verfall der Stadt Eberswalde und auch anderer Orte in die Schuhe, aber mehr denn 100 Jahre vor seinem Beginn hatte der Niedergang schon begonnen und aus wesentlich anderen Ursachen als Kriegsdrangsalen.

Der städtische Grundbesitz hatte zu jener Zeit einen besonders schweren Stand. Angesichts seiner Besteuerung kann man wahrhaftig nicht von einerguten alten Zeit sprechen. Das Schuldenmachen auf Immobilien hatte überhand genommen, dazu kam, dass durch die Auf* lindung neuer Weltteile und ihres Reichtums an Edelmetallen eine all­gemeine Geldentwertung herbeigeführt v\urde, so dass eine nicut zu beschreibende Unordnung einriss. Anstatt diesem Übel durch Aufstellung amtlicher Ilypothekenbücher entgegenzutreten, erliess die damalige Landesregierung eine umfassende, aber höchst einseitige Polizeiverordnung, um die misslichen Zustände zu beseitigen. Im Jahre 1515 verordnete Kurfürst Joachim I. von Brandenburg für die neue Stadt Eberswalde, sowie andere Städte, dass jede Schuldverschreibung auf Haus- und städtischen Grundbesitz ungiltig und bei Betretungsfällen gleich Wucher hart zu ahnden sei. (Mylius, märk. Ediktensanunlg., Bd. (i. 1.) Diese kategorische Massregel, welche den leidigen Geldmangel der bedrängten Bürgerschaft eher vergrössern als beheben musste, ist der Stadt Ebers-