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lfl. (7. ordentliche) Versammlung des IX. Vereinsjahrei.
walde, wie wir an Zahlen sehen werden, verhängnisvoll genug geworden. Nicht nur die Werte für Grundbesitz in der Stadt mussten hierdurch gedrückt werden, sondern auch seinen bedauernswerten Eignern war es nunmehr bei eintretender Notlage, bei Brand oder Umbau besonders * erschwert, sich Hilfsquellen aus diesem Besitz zu eröffnen. Eine weitere Folge musste sein, dass man für den so entwerteten Besitz keine besonderen Aufwendungen mehr machte, sondern ihn nur notdürftig erhielt, bis er dem Zahn der Zeit völlig anheim fiel. Während in allen anderen Teilen Deutschlands das Baugewerbe zu einer unerreichten Blüte sich aufschwang, konnte uns die nicht etwa arme Mark in ihren Städten keine Kunstdenkmäler privater ßauthätigkeit aus der Renaissance überliefern. Die in der Mark aus Holz und Lehm notdürftig hergestellten Baulichkeiten jener Epoche waren von so geringer Widerstandsfähigkeit und den damals häufigen grossen Stadtbränden förmlich prädestiniert, dass nicht erst die Schwedenzeit zu kommen brauchte, diese Baracken spurlos von der Bildfläche fortzufegen. Grundstücks-Subhastationen und die damit Hand in Hand gehende Abnahme der Einwohnerzahl waren unausbleiblich, bis nach langer Zeit das Grundübel entdeckt und die verderbliche Polizei-Verordnung wieder aufgehoben wurde.
Aber auch in das städtische Mietsrecht griff sie schädigend ein, denn der Mieter, kurzweg Inlieger genannt, wurde hiernach einer besonders kräftigen Besteuerung unterworfen. So hatte derselbe für seine Stadtwohnung gewissermassen als Mietsstener ein Schutzgeld zu entrichten, welches pro Jahr und Kopf der Familien-Angebörigen je 12 Groschen (nach heutigem Geldstand etwas über 6 Mk.) betrug. Erst die Kämmerei-Quittung über den bezahlten Betrag gestattete dem Hausbesitzer die Vermietung des Quartiers an den Interessenten. Kinderreichen Familien war somit der Wohnsitz in einer Stadt verschlossen und was uns heute im Märchen von Häusel und Gretel als besondere Härte der Eltern erscheint, nämlich die Kindesaussetzung, sie war gang und gäbe und hierdurch begreiflich.
Aber selbst den eingesessenen Bürgern erging es nicht viel besser, sie hatten, durch Steuerlast hart bedrückt, schwer zu ringen. Trockene Zahlen werden am besten illustrieren, dass schon vor dem 30jährigen Kriege der Rückgang zu verzeichnen war. Die Stadt Eberswalde hatte
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Anno 1612, also vor Ausbruch des grossen deutschen lleligions