Bericht über die Sä. Sitzung des IV. Vereinsjahres.
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Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Beauftragten war „Seine „Majestät zuförderst zu imploriren, dass Sie geruhen möchten, die denen „Neuanzubauenden zugedachte Freiheit und was Sie denenselben an „Gelde und Baumaterialien zu Hülfte reichen zu lassen Allergnädigst „resolvieret, durch ein besonderes Edict vorhero kundmachen zu lassen“. Darauf erschien unterm 23. Mai das Edict: „Gleichwohl S. K. Majestät „bei Ihrem vorigen Entschluss wegen Aufbauung p. p. verbleiben, so „haben Sie dero Willensmeinung anderweit zu publiciren gut gefunden, „seynd auch allergnädigst entschlossen und geneigt, den Neuanbauenden „auf der Friedrichsstadt zu ihrer desto mehreren Aufmunterung folgende „Conditiones zu accordiren:
1. „Haben S. K. Majestät in Gnaden resolviret, zu dem Aufbau
gesummter lediger Haus-Stellen 10 000 Thaler baar unter die Neuanbauende nach Proportion der anzulegenden Gebäude ver- „theilen zu lassen und ihnen selbige aus besonderen gnädigsten „Wohlgefallen zu schenken.
2. „Wollen S. K. Majestät alles darzu nöthige Holz, Steine und Kalk „an den gelegensten Oertern ohnentgeltlich anweisen lassen.“
3. „Damit auch umsomehr der Anbau facilitiret und die Neu- „anbauende dazu aufgemuntert werden mögen, sind S. K. Majestät „zufrieden, dass auf diese ledige Stellen nur Häuser von einer „Etage erbauet werden.“
Weiterhin bestimmte der König, dass alle Eigentümer von Baustellen auf der Friedrichsstadt und alle die, so Häuser zu erbauen gesonnen, bei der Kommission auf dem Rathause am 5., 6. und 7. Juni nachmittags die nötige Bescheidung erhalten, diejenigen Eigentümer aber, welche nicht, kämen, ihres Besitzes zu Gunsten anderer Baulustiger verlustig gehen sollten. Dieses Edict hatte auf die Bebauung eine so gute Wirkung ausgeübt, dass es bald darauf auch auf die übrigen Stadtteile Berlins und auf wüste Stellen in anderen märkischen Städten ausgedehnt wurde. Insbesondere bestimmte der König 1722, „weil wir „den Anbau hiesiger Residentz Städte möglichst befördert sehen möchten, „dass in denen Vorstädten bis an die Landwehr (der Schiffahrts-Kanal) „jährlich auf 200 Häuser angebauet werden“ und da die oben genannte Bausubvention nur auf die engere Friedrichsstadt berechnet war, die bei weitem nicht an die Landwehr heranreichte, so bewilligte der König den ausserhalb Bauenden statt der Baumaterialien und Baufreiheit im Ganzen 10 Prozent der Baukosten. Auf Grund dieser Vergünstigung entstanden auch zuerst einzelne Häuser jenseit der Mauer- und Junker- Strasse, in deren Zuge sich die erste Friedrichsstädtische Mauer befand. Als im Herbst 1724, auf Erfordern des Königs, der Magistrat berichtete, dass auf der Friedrichsstadt noch 109 Hausstellen unbebaut seien, erliess der König unterm 23. Februar 1725 folgende Kabinetsordre: „Demnach