90
3. (2. ausserordl.) Versammlung des IV. Vereinsjalires.
aus Berlin verbannt wurden, ging er als „Yort'esteter“ auch des Lelm- gutes Pankow verlustig, ln der Vorhalle zum Sitzungssaale des Berliner Rathauses ist diese „Verfestung“ bildlich dargestellt.
Was nun den im landesherrlichen Besitze verbliebenen Guts- anteil betritt't, so belehnte Kurfürst Friedrich II. unterm 22. November 1446 den Wilke und Hans Blankenfelde mit dem Dorfe Befehle und mit allen Rechten und Renten in Pankow, Herzfelde, Rüdersdorf, Altena, Heinickendorf und Gross-Zieten auf dem Teltow. Bereits 1365 stand ein Ahn dieser begüterten Patrizierfamilie an der Spitze des Stadtregiments; sein ansehnliches Wohnhaus erhob sich, unmittelbar neben dem Ratlmuse in der „Middelstrasse“ (Nr. 49 der heutigen Spandauerstrasse).
Es brach der Aufruhr in Berlin und Kölln, 1448, gegen den Kurfürsten aus. Nach Unterwerfung der beiden Städte wurde ein besonderes Strafverfahren gegen eine Anzahl Lehnsmänner eingeleitet, die sieh als solche der Felonie gegen den Landesherrn schuldig gemacht hatten. Sie mussten im September und Oktober jenes .Iahres auf dem Schlosse zu Spandau vor den kurfürstlichen Räten erscheinen, ihre Lelmgiiter zurückgeben und dem Kurfürsten Treue und Gehorsam schwören.
Zu ihnen gehörten auch Wilke und Hans Blankenfelde, die (wie bereits erwähnt) am 22. Novemcer 1446 mit dem kurfürstlichen Gutsanteil belehnt worden waren. Die eingezogenen Güter, deren Einkünfte zum neuen Schlossbau Verwendung fanden, erhielt die kurfürstliche Kammer überwiesen. Nach Vollendung des Schlossbaues, zu Anfang des Jahres 1451, verlieh Friedrich JI. vielen der Bürger ihre Lehngüter ganz oder nur zum 'feil zurück. Letzteres scheint auch bei den Blankenfelde der Fall gewesen zu sein, denn der alte befestigte Rittersitz in Pankow war noch zur Zeit Johann Cicero’s kurfürstliches Besitztum.
Bald nach der Wiederbelehnung erteilte Friedrich IL, unterm 24. Dezember 1453, dem Wilke und Hans Blankenfelde die Erlaubnis, „halb Pankow“ auf Wiederkauf an Ebel Duseke zu verpfänden.
Hans Blankenfelde war damals Yice-Consul (Syndikus?) und auf sein, sowie des Bürgermeisters Peter Garnekopor Ansuchen erhielten „beide Residenzien“, die vor dem Aufruhr (1442) noch vereinigt waren, zu ehrender Auszeichnung und als ein Zeichen des Wohlwollens, vom Kurfürsten das Recht verliehen, ihre Urkunden und Briefe mit rotem Wachs siegeln zu dürfen. Dies meldet auch die Inschrift des Gedenksteins auf dem nördlichen Chor unserer Klosterkirche, mit dem Hinzufügen: „nachdem ihn (Blankenfelde) Kaiser Friedrich zum Reichsadel erhöhet hatte.“
Im Jahre 1455 kauften die Gebrüder Blankenfelde „halb Pankow“ von Ebel Duseke zurück, worauf laut Urkunde vom 30. Mai ihre Neu- belehuung erfolgte.