Heft 
(1896) 4
Seite
90
Einzelbild herunterladen

90

3.( 2. ausserordl.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.

aus Berlin verbannt worden, ging er als Verfesteter" auch des Lehn­gutes Pankow verlustig. In der Vorhalle zum Sitzungssaale des Berliner Rathauses ist diese Verfestung" bildlich dargestellt.

Was nun den im landesherrlichen Besitze verbliebenen Guts­anteil betrifft, so belehnte Kurfürst Friedrich II. unterm 22. November 1446 den Wilke und Hans Blankenfelde mit dem Dorfe Sefelde und mit allen Rechten und Renten in Pankow, Herzfelde, Rüdersdorf, Bereits 1365 Altena, Heinickendorf und Gross- Zieten auf dem Teltow. stand ein Ahn dieser begüterten Patrizierfamilie an der Spitze des Stadt­regiments; sein ansehnliches Wohnhaus erhob sich unmittelbar neben dem Rathause in der Middelstrasse"( Nr. 49 der heutigen Spandauerstrasse). Es brach der Aufruhr in Berlin und Kölln, 1448, gegen den Kur­fürsten aus. Nach Unterwerfung der beiden Städte wurde ein besonderes Strafverfahren gegen eine Anzahl Lehnsmänner eingeleitet, die sich als solche der Felonie gegen den Landesherrn schuldig gemacht hatten. Sie mussten im September und Oktober jenes Jahres auf dem Schlosse zu Spandau vor den kurfürstlichen Räten erscheinen, ihre Lehngüter zurück­geben und dem Kurfürsten Treue und Gehorsam schwören.

Zu ihnen gehörten auch Wilke und Hans Blankenfelde, die ( wie bereits erwähnt) am 22. Novemcer 1446 mit dem kurfürstlichen Gutsanteil belehnt worden waren. Die eingezogenen Güter, deren Ein­künfte zum neuen Schlossbau Verwendung fanden, erhielt die kurfürst­liche Kammer überwiesen. Nach Vollendung des Schlossbaues, zu Anfang des Jahres 1451, verlieh Friedrich II. vielen der Bürger ihre Lehn­güter ganz oder nur zum Teil zurück. Letzteres scheint auch bei den Blankenfelde der Fall gewesen zu sein, denn der alte befestigte Rittersitz in Pankow war noch zur Zeit Johann Cicero's kurfürstliches Besitztum.

Bald nach der Wiederbelehnung erteilte Friedrich II., unterm 24. Dezember 1453, dem Wilke und Hans Blankenfelde die Er­laubnis ,,, halb Pankow" auf Wiederkauf an Ebel Duseke zu verpfänden.

Hans Blankenfelde war damals Vice- Consul( Syndikus?) und auf sein, sowie des Bürgermeisters Peter Garnekoper Ansuchen erhielten ,, beide Residenzien", die vor dem Aufruhr( 1442) noch vereinigt waren, zu ehrender Auszeichnung und als ein Zeichen des Wohlwollens, vom Kurfürsten das Recht verliehen, ihre Urkunden und Briefe mit rotem Wachs siegeln zu dürfen. Dies meldet auch die Inschrift des Gedenksteins auf dem nördlichen Chor unserer Klosterkirche, mit dem Hinzufügen: ,, nachdem ihn( Blankenfelde) Kaiser Friedrich zum Reichs­adel erhöhet hatte."

Im Jahre 1455 kauften die Gebrüder Blankenfelde ,, halb Pankow" von Ebel Duseke zurück, worauf laut Urkunde vom 30. Mai ihre Neu­belehnung erfolgte.