Heft 
(1896) 4
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Parchent, richtig Pärchen.

Gärton, anderweit diese Bezeichnung in der Xiederlausitz noch vertreten ist Ich gehe zu diesem Behufe nacli Lübben zurück. Dort bezeichnete man vor langen Jahren Bretterwände, welche Grundstücke gegen Wege, namentlich aber gegen sogenannte Zwischengänge abschlossen als Pärchen. Daneben bestand der Begriff' »Bretterzaun. Zwischen beiden Bezeichnungen war ein erkennbarer Unterschied. Ersterer, der Pärchen, bestand aus starken, bohlenartigen Brettern, die in horizontaler Lage an senkrecht stehende Pfosten angenagelt oder in an denselben befindliche Pfalze eingelassen waren, ähnlich wie man dies in Berlin bei Bauzäunen an den Stellen beobachten kann, die bei Tage geöffnet als Eingang dienen, Nachts aber durch Einsenken von Brettern geschlossen werden. Unterbrechungen in Gestalt von Pforten waren an solchen Pärchen nicht vorhanden. Letzterer, der Bretterznun, wurde gleichfalls aus Pfosten gebildet, die aber durch ( t >uer- riegel mit einander verbunden waren, so dass an diese einfache Bretter mit sorgfältig bestossenen Kanten in senkrechter Lage angenagelt wurden. Die Bretter der Pärchen stiessen meist in roh behauenen Kanten aneinander. In den Bretterzäunen wurden zwischen enger gestellten Pfosten Thtiren und Thore angebracht. Schon die ganze Ilerstellungsweise spricht dafür, dass man in dem Pärchen eine ältere und primitivere und in dem Bretterzaun eine neuere Baukonstruktion zu erblicken hat. Aus dem Bretterzaun hat sich später, weil man das im Preise gestiegene Holz sparen wollte, der so­genannte Stacketen- oder in verfeinerter Gestalt Spalierzaun, in dem an Stelle der Bretter schmale Latten traten, entwickelt.

Das Preussiselie Allgemeine Landrecht kennt den Begriff Pärchen nicht; es spricht nur von Zäunen, Planken, Mauern und anderen Scheidewänden, sodass man guten ff rund hat anzunehmen, dass dieser Begriff der ursprüng­lichen Mark fremd und nur den ehemals sächsischen Bestandteilen derselben eigen ist. Nach t? 157 Tit. VIII Teil I A. L.-G. scheint ein Zaun von ähn­licher Beschaffenheit wie der beschriebene Pärchen unter Planke verstanden zu sein, als Gegensatz zu den ebenda § I5S gedachten Stacketen.

Pärchen hiessen auch die beschriebenen Baukonstruktionen, welche Gärten und andere (Grundstücke von einander trennten. Durch einen Pärchen ist z. B. hier in Berlin der Lagerhof gegen das Gebiet des Ilumboldthains abgeschlossen; er hat auch hier die Bedeutung der vollständigen Abschliessung. Auch sonst sind mehrfach hier Pärchen verwendet.

Aus meiner Jugend erinnere ich mich, dass Pärchen vielfach da errichtet waren, wo sich Wege zwischen zwei Grundstücken nach einem dahinter querliegenden Garten hinzogen, während die übrigen Seiten der beiden ersteren Gärten nur Bretterzäune hatten.

Hiernach schloss der Begriff Pärchen nicht nur das Abschliessende gegen den Einbruch von aussen her in sich, sondern auch den gegen das Austreten nach einem fremden Wege, nach einem Baume, der einer nur begrenzten Anzahl von Menschen zugänglich sein sollte.

In den Känmiereirechmingen der Stadt LUbben aus dem 15.. und 16. Jahrhundert kommen nach Neumanns Geschichte dieser Stadt öfter Ausgaben für Beschaffung von Planken zur Befestigung der Stadt vor. Dies hat zu der irrigen Annahme verleitet, dass die Stadt nicht oder wenigstens