0. (5. ausserordl.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.
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auf Betreiben des Kronprinzen, energischer fortgesetzt und im Jahre 1863 beendigt wurden.
Am 27. November jenes Jahres erfolgte die Einweihung durch eine Hofjagd, der ein Festmahl sich anschloss. Vor Aufhebung der Tafel brachte König Wilhelm I. dem Andenken Seiner glorreichen Vorfahren ein „stilles“ Glas dar.
Von jenem Tage datiert auch das „Jagd-Album“, dessen Einleitung eine vom Geh. Hofrat Tonis Schneider verfasste Geschichte des Schlosses zur Zeit Friedrich Wilhelms I. bildet, und das Datum jenes sowie der folgenden Jahrestage mit dem Namen der Teilnehmer, jedoch ohne den der Allerhöchsten Person, aufzeigt.
Im Jahre 1872 findet sich dann von der Hand Kaiser Wilhelm I. die Eintragung vor: „In den Jahren 1870 und 1871 fanden aus bekannten Gründen keine Jagden statt“. Und am 6. Dezember 1878 schrieb der Kronprinz hinein: „Am Tage nach dem Einzuge Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Berlin“.
Die Versammlung schritt nunmehr zur Besichtigung der einzelnen Schlossgemächer. Die einst von Friedrich Wilhelm I. bewohnten dienten dem verewigten Kaiser Wilhelm I. zum Aufenthalt, und werden auch von Sr. Majestät, dem jetzigen Kaiser, benutzt. Hier befindet sich im Seitenkabinet noch der ausgehöhlte Steinblock, das Waschbecken Friedrich Wilhelms I. Eine moderne Ausstattung hat das Zimmer des Kronprinzen (weiland Kaiser Friedrichs) erhalten: die Wände sind dagegen mit den Bildnissen Dankeimanns, Glucks und der Stammmutter des Württem- bergischen Herrscherhauses geschmückt.
Im Schlafgemach des verewigten Prinzen Carl hängt die von Friedrich Wilhelm J, gemalte Darstellung der „Susanne im Bade“. Bekanntlich schätzte der Monarch von allen Künsten die Malerei noch am meisten, und glaubte selbst ein tüchtiger Maler zu sein, der sich als solcher sein Brod verdienen könnte, wenn er nicht — König geworden wäre. Das vorerwähnte Gemälde wird nun den Besuchern des Schlosses als dasjenige bezeichnet, welches der König einem Hoflieferanten „Unter der Stechbahn“ für einen ziemlich hohen Preis anzukaufen sollte veranlasst haben. Dieser hätte dann das Bild mit dem Vermerk „Von der Hand Sr. Majestät des Königs gemalt“ versehen und zum Verkauf ausgestellt. Der hiervon unterrichtete Monarch verlangte nun die Zurückgabe des Bildes unter Wiedererstattung des Kaufgeldes, womit der Händler gegen Gewährung auch einer Entschädigung für den ihm entgangenen Profit einverstanden war, die Friedrich Wilhelm schweren Herzens bewilligte.
Von sonstigen Jjehenswürdigkeiten sei zunächst der kostbaren Gewehrsammlung Friedrich Wilhelm IV. gedacht, die reich ist an alten and merkwürdigen Exemplaren. Zu den Jagdtrophäen ans der Zeit