Heft 
(1896) 4
Seite
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12. (2. öfientl.) Versammlung.

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zu widerstehen vermochte. Soweit es hat ermittelt werden können, er­folgte im .fahre 1796 auf Kosten der Kurmärkischen Landschaft, infolge einer Anregung der Künigl. Kriegs- und Domänenkammer, eine Reparatur zugleich mit der Anbringung eines eisernen Gitters um das Denkmal. Line bereits im Jahre 1816 sich als notwendig herausstellende Reparatur wurde wohl aus Mangel an Mitteln ausgesetzt und wurde erst im Jahre 1828 eingeleitet. Die dadurch herbeigeführten Kosten wumlen durch freiwillige Beiträge der Kur-Neumaik aufgebracht. Nach den vor­handenen Nachrichten scheint diese Wiederinstandsetzung, welche dem Bildhauer Gilde anvertraut war, erst im Jahre 1841 beendigt worden zu sein. Sie erforderte rund 1050 Tbl. Wiederum im Anfänge der 70er Jahre stellte sich die Notwendigkeit einer Reparatur heraus, deren Kosten, nachdem die Versuche, solche aus Staatsfonds oder von der Krone zu erlangen, vergeblich gewesen waren, im Betrage von 840 Thl. 19 sgl. 9 Pfg. von dem damaligen Provinziallandtage aus dem Stände* hausunterstützungsfonds hergegeben wurden. Die Ausführung wurde durch den Professor Liierssen bewirkt, konnte aber wegen der sehr un­zulänglichen Mittel nicht in ausreichender Weise ausgeführt werden, und musste daher auf das Allernotwendigste beschränkt werden. Im April 1893 machte der Magistrat zu Rathenow den Provinzial-Konser- vatoi darauf aufmerksam, dass sich wiederum sehr erhebliche Schäden an dem Denkmal bemerkbar machten, welche baldige Abhilfe erheischten, um den Bestand desselben nicht in Frage zu stellen. Eine in Gemein­schaft mit dem Professor Calandrelli vorgenommene Besichtigung ergab, dass die Flächen des Denkmals sowie die Gesimsgliederungen, die Tro­phäen und die figürlichen Darstellungen, auch das Standbild selbst, wiederholt mit Ölfarbe überstrichen worden waren. Dieser'Anstrich war schadhaft geworden, bekam Risse und in diese drang Feuchtigkeit ein, welche unter Einwirkung des- Frostes nicht nur eine Ablösung der Ölfarbe, sondern auch Beschädigungen des Sandsteins selbst herbeiführte, der dann mürbe und an vielen Stellen staubförmig wurde. In den Gewan­dungen und den Trophäen fanden sich Vertiefungen vor, in welchendas Regen­wasser stehen blieb und zur Zerstörung des ohnehin wenig widerstands­fähigen Sandsteins \ r eranlassung gab. Der Stufen unterbau und der Plattenbelag innerhalb des Gitters war versackt und die auf denselben fallenden Niederschläge konnten nicht abfliessen.

Es kam nun zunächst darauf an, die Kosten zu ermitteln, welche die ordnungsinässige Wiederherstellung, die Beseitigung der Ölfarbe und der Verkittungen, sowüe die Ersetzung der mürben und faulen Stellen des Sandsteins in Anspruch nehmen würde, und dann die Mittel auf­zubringen, welche für diesen Zweck erforderlich sein würden; denn die Stadt Rathenow lehnte die Unterhaltungspflicht ab und auch ein anderer Verband, der hierzu verpflichtet gewesen wäre, war nicht bekannt. Mit