Issue 
(1896) 4
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14. (4. öffentl.) Versammlung des IV. Vereinsjahres.

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Statuten des Königlich Preussischen Ordens vom schwarzen

Adler von 1701,

vor. Es ist ein Grossfolio Band,Druckts Ulrich Liebpert, Königl. Preussis. Hof-Buchdrucker, Cölln an der Spree, in rotem Sammetdeckel, mit 10 Blatt Kupferstichen von Otto und 29 Seiten Text. Dem Titel­blatt ist eine allegorische Darstellung vorgeheftet: Borussia legt dem

Drachen tötenden Ritter den Stern des schwarzen Adler-Ordens auf die Brust. Der Kopf der Einleitung ist mit einem Bilde geziert, auf dem der König einem vor ihm knieenden neu ernannten Ordensritter die Ordenskette um den Hals hängt. In der Einleitung motiviert der König die Stiftung des Ordens:

Dass Wir bei Annehmung der Königlichen Würde des von Uns gestifteten Königreichs Preussen unter anderen auch für nöthig erachtet, einen Königlichen Preussischen Ritter-Orden darinnen aufzurichten. Unser Orden de la Generosité, den Wir noch als Prinz und in Unserer zarten Jugend gestifftet, zeuget genugsam, wie Wir auch schon damahls geneigt gewesen, Rittermässige Personen und Thaten von andern zu unterscheiden; Und da es nachgehends der Güte des Allerhöchsten ge­fallen, Uns zur Regierung zu bringen, und nunmehro gar in den König­lichen Stand zu erheben: So haben Wir wenigstens bei Unserer itzigen Erhöhung nicht wohl ermangeln können, die in Unserer Jugend gehabte gute Intention anitzo völliger an den Tag zu legen und einen rechten vollkommenen Ritter-Orden einzuführen: Sonderlich einen solchen, der tüchtig wäre, beydes, das Absehn Unseres neu-gestiffteten Reichs und Ordens, und die Pflicht derer von Uns aufgenommenen Ritter recht vorzustellen.

Hierzu hat Uns der Orden vom Schwartzen oder dem Preussischen Adler (wie Wir diesen Unsern Orden benennet,) sehr bequem gedaucht: nicht allein, weilen die meiste Königliche Orden von einem gewissen Thier den Namen führen; sondern weilen auch unter den Thieren der Adler sonderlich edel; weilen er ein König des Geflügels, und ein Sinn­bild der Gerechtigkeit ist, und bey dem allem das Preussische Reichs- Wapen machet.

Als ein König des Geflügels schicket es sich wohl zu Unserer Königlichen Würde, wesswegen Wir ihm auch eine Königliche Krone auf das Haupt gesetzet. Als Unser Reichswapen bezeichnet er um so viel eigentlicher den Ort und Sitz dieses Ordens, um alsobald vor andern Orden erkandt zu werden: Und als ein Bild der Gerechtigkeit zeiget er eben den Endzweck Unseres Reichs und Ordens an und worauf beydes abgezielet; nemlich Recht und Gerechtigkeit zu üben und jed- weden das Seine zu geben. Welches desto deutlicher auszudrücken, Wir dem Adler in der einen Klaue einen Lorbeerkrantz, in der andern Donner-Keile und über dem Haupt Unsern gewöhnlichen Wahlspruch: