Altberlinische Stätten.
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Das angrenzende Haus des Bürgermeisters Brettselineider befand sich 1587 im Besitze des kurfürstlichen Ilofmarschalls und Ober- Mundschenks Hans v. Tliümen. In jenem Jahre verlieh Kurfürst Johann George dem Hause die Freihausgerechtigkeit, bestehend in der Befreiung des Besitzes von allen Schossen, Steuern, Wachen und andern bürgerlichen Pflichten und Auflagen. Und weil v. Thiimeii die ihm bei seinen Bestallungen vom Kurfürsten '„aus Gnaden verschriebenen und zugesagten 5000 und 1000 Rthlr. nicht erhoben, sondern auch noch 280 Thlr. darüber haar in die Kämmerei zu etlichen Ausgaben des Kurfürsten eingeantwortet, ferner die gebührliche jährliche Yersinsung, b vom 100, als Leibgedinge für seine eheliche Hausfrau Judith Brandin von Linden ow wollte stehen lassen, so ratifizierte, konfirmierte und bestätigte der Kurfürst im Jahre 1587 dies Leibgedinge. Inhalts desselben sollte die Wittwe jährlich 420 Thlr. Zinsen erheben und ihres Gefallens damit thun und lassen, auch zeitlebens ihre häusliche freie Wohnung in dem Hause behalten.“
No. 2 in der Brüderstrasse war der Beghinen-Convent. Er diente einer Gesellschaft weiblicher Personen, welche ohne klösterliches Gelübde — gleich den heutigen Diakonissinnen — sich insbesondere der Krankenpflege widmeten. Im Jahre 1580, am 27. Januar, brannte das Gebäude, wie die Chronik lakonisch berichtet, „aus Verwahrlosung eines alten Weibes ab.“ Die Brandstelle wurde auf Befehl des Kurfürsten mit einem neuen Pfarrhaus«* besetzt, das der Probst zu Kölln bis 1028 bewohnte.
Während der llegiermigszrit Jolmun Georgs (1571 —1508) war auch die erste Bebauung des Werders jenseits des Grabens, zwischen diesem und der heutigen Strasse „An der Schleuse“ erfolgt. Wohl hatte dieser Fürst auf der Universität. Frankfurt eine hohe wissenschaftliche Bildung erlangt, doch vermochte er nicht, sich über den tief eingewurzelten Aberglauben seiner Zeit zu erheben. Er beschäftigte sich viel mit der Goldmacherkunst und Hess an der Schleuse, auf dem Grundstück No. 14, ein Haus für seine Alchimisten, einige andere Bauten aber für die Hofbedienten errichten.
Im Jahre 1(128 erwarb der Statthalter der Mark, Graf Adam von Schwarzenberg, das bis dahin von dem Probst bewohnt«* Haus in der Brüderstrasse No. 2 und vereinigte es mit seinem auf den b«*reits erwähnten dr«*i Grundstücken (No. 1) erbauten Palais.
Gleichzeitig erhielt er vom Kurfürsten den am 'Mühlengraben gelegenen Teil des Domplatzes (jetzt Schlossplatz No. 1), auf dem ein altes Beamtenwohnhaus an dem zum Graben führenden Gange stand, das 1628 abgebrochen wurde. Hier liess sich der Statthalter eine Rennoder Stechbalm „anriehten“, wie dies aus dmn kurfürstlichen Reskript, d. d. Cölln an der Spree am 14. September 1634, hervorgeht:
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