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Altberlmische Sttttten.
In der betreffenden Ordre vom 1. November heisst es: Demnach Wir sowohl wegen der an Unserm allhiesigen Churfürstlichen Residenz- Schloss vorliabenden Veränderungen und im Werk begriffenen Raues, als auch anderer erheblicher Ursachen halber dahin bedacht zu sein ge- müssiget worden, damit die von denen Rats- und andern Coilegiis bis- hero eingehabte Logementer geräumet und sothane Collegia anderweitig transferiret und in der Nähe wieder untergebracht werden mögen, zu welchem Belmfe aber keine bessere und bequemere Gelegenheit, als das ehemalige Gräflich Schwarzenbergsche Haus sich eignet, haben Wir an den Wohlwürdigen und Wohlgeborenen Freiherrn von Schwerin, uns selbiges zu überlassen, in Gnaden gesonnen pp.
So wurden dann das Kammergericht und andere Behörden darin verlegt, bis ersteres 1735 in der Lindenstrasse ein eigenes Kollegienhaus erhielt.
Dann fand eine Teilung und Yeräusserung der Häuser statt, zu denen auch das auf dem bereits erwähnten Terrain am Domplatz zur Erweiterung des Kammergerichts am Schlossplatz No. 1, Ecke der Brüderstrasse erbaute Haus gehörte Tn welche!’, bisher noch nicht allgemein bekannt gewordenen Weise die Yeräusserung zweier jener Grundstücke erfolgte, will ich hier mitteilen.
König Friedrich Wilhelm 1. bewohnte, wie bekannt ist, die parterre gelegenen Zimmer des Schlosses an der heutigen sogenannten Adlerecke, von wo ab ein schmaler Vorgarten Dis zum Eosander-Portal angelegt war. Um eine bequemere Verbindung mit den jenseits des mittleren Portals befindlichen Gemächern herzustellen, liess er mitten durch das Portal einen hölzernen Gang ziehen, kaum so hoch von der Erde, um dasselbe aufrecht passieren zu können. Und als ihm dann die Wohnzimmer nicht Licht genug gewährten, liess er die Fenster nach der Schlossfreiheit zu ohne weiteres verbreitern, und nach der Lustgartenseite aus einem der Fenster eine Thür hersteilen, um direkt nach dem davor gelegenen damaligen Paradeplatz der Truppen gelangen zu können. Ein hölzernes Staket, vor dem zwei Schilderhäuser standen, bildete die Umgrenzung jener Pforte.
Nun aber wurde ihm der Ausblick nach den Linden zu durch zwei an der Schlossfreiheit stehende Gebäude versperrt, über deren Beseitigung der nachfolgende, vom König eigenhändig unterschriebene und besiegelte „Permutations-Kontrakt“ vom 18. April 173b sich verbreitet:
„Zur Erlangung Unseres Willens und Plaisirs, nämlich den Prospekt des Schlosses nach der Dorotheenstadt zu erweitern und mehr Platz und Öffnung- um das Schloss zu haben, hat des Manu- facturier Joseph Pinels Ehefrau, Marianne Koumieux, zu Unserm allerhöchsten Gefallen ihr auf der Schlossfreiheit an der sogenannten Hundebrücke (Schlossbrücke) neben dem Reichmannschen