Heft 
(1897) 6
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Zur Geschichte der Kurfürstenbrücke in Berlin.

Längst werden wir wohl Staub und Asche geworden sein, wenn unsere Nachfolger dies finden.

Berlin, den 24. October 1867.

Julius Heigiss. C. Müller.

< Möge Deutschland unter Preussens Führung ein Kaiserreich

geworden sein, wenn diese Papiere wieder zu Tage treten. Dies sind die Wünsche, die heut einem jeden Deutschen beseelen. (

3. Ein Porträt (Bleistiftzeichnung), den Bildhauer Karl Müller darstellend, mit der Unterschrift: Angefertigt Otto Geyer. 12. September 1857.

4. Ein desgl. mit der Unterschrift Jul. Heigiss. 23 Jahre.

Das Ganze wurde dem Märkischen Provinzial-Museum überwiesen.

Der Schriftsatz vom 24. Oktober 1867, dessen patriotischer Wunsch 1870/71 vollinhaltlich erfüllt worden, ist für Berlin und die Berliner Ver­hältnisse recht charakteristisch: selbst das, was auf Jahrhunderte hinaus für bestandhaltig und unverletzlich angesehen wird, vor allem ein öffentlicher und staatlicher Monumentalbau, gewährleistet dies nicht, wird vielmehr kurzer Hand ebenso mitleidslos fortgerissen, wie bereits ein Teil der Bauten in Berlin aus den sechsziger und siebziger Jahren dieses Jahrhunderts. Hoffent­lich sind die Herren Bildhauer Karl Müller und Julius Heigiss inzwischen noch nichtStaub und Asche geworden, die Verewigung aber, welche sie durch die Urkundenhinterlegung im Brückenbauwerk anstrebten, möge ihnen hierfür durch das Monatsblatt der Brandenburgia zu teil werden.

E. Friedei.

Kleine Mitteilungen.

O

Die Stadtgemeinde Berlin und die herrenlosen Erbschaften. Durch Verleihungsurkunde des Kurfürsten Joachim I. vom 27. Dezember 1508 wurden dem Landesherrn bezw. dem Fiskus nur die Erbfälle vonunächten und fremden Leuten Vorbehalten, im Übrigen das Recht der Stadtgemeinde Berlin auf die herrenlosen Erbschaften anerkannt. Über den Umfang des Erbrechts der Stadt wurde in mehreren Prozessen u. A. Folgendes fcstgestellt:

1. das Privileg der Stadt ist auf das Ganze, nicht lediglich auf das im Jahre 1508 bebaute Weichfeld auszudelmen.

2. Zu den der Stadt zustehenden Nachlässen gehören auch die von verschollenen und demnächst für tot erklärten Civil- und Militär- Personen.

3. Die herrenlosen Erbschaften der Juden gehören dem Fiskus, nicht der Stadtgemeinde Berlin.

Im übrigen bilden diese Erbschaften seit 1885/86 nur einen durch­laufenden Posten der Kämmerei-Verwaltung, da sie, soweit solche seit dem 1. April 1885 eingehen, von den Gemeindebehörden der Annen-Direktion zur Verfügung gestellt und demgemäss am Schluss jeden Jahres der Haupt- stiftungskasse überwiesen werden. E. Fr.