Kleine Mitteilungen.
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Scharren- Zins der Stadt Berlin. In alter Zeit waren mehrere Plätze und manche Strassen Berlins mit Scharren für Fleischer, Fischer pp. bedeckt, wie dies z. B. die bekannten Rosenbergschen Kupferstiche aus der friderizianischen Zeit deutlich erkennen lassen, vgl. den Neuen Markt, den Spittelmarkt, den Hausvoigteiplatz, den Köllnischen Fischmarkt u. s. f. Der zunehmende Verkehr liess das Polizei- Präsidium und den Magistrat auf die Forträumung dieser Verkehrshindernisse mehr und mehr Bedacht nehmen. Nachdem die letzten Scharren an öffentlichen Strassen und Plätzen im Jahre 1886 verschwunden sind, existieren nur noch sechs Scharren auf einzelnen Privat- Grundstücken mit der Verpflichtung einer jährlichen Gesammtabgabe von 71 Mk. an die Stadthauptkasse. Die Scharrenstrasse erhielt ihren Namen von den Scharren, welche früher in der Breiten Strasse standen und 1667 an das Köllnische Rathhaus verlegt wurden. Von der Breiten bis Brüderstrasse hiess die Strasse früher Hinter den Brodscharren". Anfang des 18. Jahrhunderts wurde sie in ganzer Ausdehnung wegen der benachbarten Petrikirche ,, Kirchgasse" genannt. Nach dem Brand der Petrikirche 1730 bekam die Strasse in ganzer Ausdehnung den Namen ,, Scharren- Strasse". Vergl. H. Vogt, die Strassennamen Berlins. 1885. S. 81. E. Fr.
Erbzins der Stadtgemeinde Berlin. Einen Erbzins bezieht dieselbe vermöge des Rechts, aus den städtischen Lehm- d. h. diluvialen ZiegelerdeBergen in der Feldmark Glindow, bei unserem Vorortstädtchen Werder, Kreis Zauche- Belzig, Ziegelerde zu graben, welches anderweitig verpachtet ist. E. Fr.
um Wasserzins der Stadtgemeinde Berlin. Ein solcher wird an die Kämmereikasse entrichtet für die Fischerei- Berechtigung auf der Oberund Unterspree. Für die letztere von der Schleuse ab gerechnet zahlen 6 Fischer jährlich 25,80 Mk., für erstere werden 60,75 Mk. entrichtet. Das Rechtsverhältnis betreffend den Oberspree- Wasserzins ist seit 1858 dahin geregelt, dass das Kgl. Domänen- Rentamt gemeinschaftlich mit dem Magistrat das Recht zum Fischfang an die Fischerinnung verpachtet und dass die Stadt die Hälfte des Jahrespachtzinses d. h. 60,75 Mk. erhält. Die neuerlich seit dem Jahre 1893/94 gegen die Vorjahre eingetretene Verschiedenheit( 158,57 gegen 184,37 Mk) beruht darauf, dass die zur Fischerei auf der Unterspree Berechtigten den jährlichen Wasserzins von 25,80 Mk. durch Zahlung eines Kapitals von 462,60 Mk. abgelöst haben. ogitian E. Fr.
Der Tabaksbau in der Provinz Brandenburg hat in diesem Jahre eine Vermehrung erfahren, grösser als in jedem anderen Bezirke des Deutschen Reiches. Während die Anbaufläche in ganz Deutschland gegen das Vorjahr um 990 Hektar grösser geworden ist, kommen auf unsere Provinz allein 527 Hektar. Im Ganzen sind in der Mark jetzt 2992 Hektar mit Tabak bebaut; das ist der achte Teil des gesamten in Deutschland mit Tabak bebauten Gebietes. In den 24 Jahren 1871 bis 1894 wurden in der Provinz Brandenburg nicht weniger als 840 490 Doppelzentner Blätter im Werte von nahezu 34 Millionen Mark geerntet; der Steuerbetrag ist hierbei nicht mitgerechnet. Angebaut wird in erster Linie der spitzblattige, daneben auch
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