Heft 
(1897) 6
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Kleine Mitteilungen.

Die sieben gegenwärtig noch bestehenden erblichen Hofämter der Mark Brandenburg lassen zum Teil sieh schon aus der Zeit der Markgrafen aus dem Hause Wittelsbach als in der Mark vorhanden nachweisen. Nur eins derselben ist erst im Anfänge unseres Jahrhunderts entstanden, es ist das Erbhofmeisteramt, welches König Friedrich Wilhelm III, im Jahre 1802 der gräflichen Familie von Königsmark verlieh. Zwei dieser Ämter sind noch heute im Besitze derselben Familien, die schon im vierzehnten Jahr­hundert als deren Inhaber genannt werden: die Herren von d. Schulenburg sind seit 1369 im Besitz des Erbküchenmeisteramts, und die Gans Edle Herren zu Putlitz seit 1372 in dem des Erbmarschallamts. Ursprünglich waren die Inhaber der Erbämter zu Dienstleistungen verpflichtet, die indes in den Lehn­briefen nicht genau bezeichnet werden und auch nur selten werden bean­sprucht worden sein, da für den gewöhnlichen Dienst des Kämmerers und des Schenken andere Hofbeamte vorhanden waren. Nur bei Huldigungen, Leichenbegängnissen und sonstigen feierlichen Gelegenheiten mögen die Träger der Ämter in Thätigkeit getreten sein; insbesondere waren es der Erbmarschall und der Erbkämmerer, die bei solchen Anlässen zu agieren hatten, der erstere hatte das Kurschwert, der letztere in früherer Zeit den Kurhut, später das Szepter vorzutragen. Als König Friedrich Wilhelm II den Thron bestieg, wurden in dem Reglement über das Ceremoniell bei der Huldigungsfeierlichkeit die Erbämter von der Ausübung ihrer Funktionen dispensiert. Mit den Erbämtern waren, den Lehnbriefen zufolge, früher auch Einkünfte verbunden, die indes wohl in Vergessenheit geraten sein mögen. Das Erbschenkenamt befindet sich am 11. November d. J. volle dreihundert Jahre in der Familie von Hake.

Deutsche Tageszeitung vom 2. Oktober 1897.

Johannes Wedigen. Mit Recht bemerkt Georg Büchmann in seinen ,.geflügelten Worten, 12. Aufl. S. 134, dass Dr. P F. Weddigen, welcher von 17581809 lebte und ein bekannter geistlicher Liederdichter war*), der Ur­heber des geflügelten WortesSpreeathen für die Reichshauptstadt Berlin gewesen ist. Das Wort wurde von ihm zuerst gebraucht in Morgenstunden der Grazien, Bremen 1795, S. 83.

Weniger bekannt dürfte sein, dass ein Vorfahre Dr. P. F. Weddigens: der wackere Bürgermeister von Cölln-Berlin, Johannes Wedigen, im Jahre 1637 Berlin vor den Schweden und dem Kurfürsten Georg Wilhelm den Thron rettete. Er wie sein Sohn starben den Heldentod. Dem leider einer unverdienten Vergessenheit anheimgefallenen Andenken Johannes Wedigens hat 1890 Oskar Schwebel in dem historischen RomanDie Schweden vor Berlin ein würdiges Denkmal gesetzt, ebenso Ernst llemin in dem RomanNeue Bahnen. Es wäre zu wünschen, dass der Name Johannes Wedigens auch in dem Standbilde Georg Wilhelms in der Siegesallee nicht vergessen würde.

*) vergl. P. F. Weddigen, geistliche Oden und Lieder. 4. Auflage. Heraus­gegeben und mit Einleitung versehen von Dr. Otto Weddigen, Leipzig 1879.