Heft 
(1897) 6
Seite
256
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Fragekasten.

Die perl inekens (plattdeutsche Form fürdie Berlinchens) sind sandige mit Kiefern bestandene Hügel unweit Kloster Lehnin.

Da des hauptstädtischen Berlins ältester Teil der Kirchhügel von St. Nikolai ist, welcher sich aus den sumpfigen Altwassern auf dem rechten Spreeufer erhob, wie sowohl bei den Kanalisationsarbeiten wie bei dem Ausbau der Nikolaikirche unter Stadtbaurat Blankenstein festgestellt wurde, so ist bei der Deutung des Namens Berlin wohl auch auf den Um­stand, dass Hügel den Namender Berlin etc. führen, mit Rücksicht zu nehmen. E. Fr.

Frl. E. Die Sage von der blitzerschlagenen Lindower Klosterfrau findet sich bei Schwartz, Sagen und alte Geschichten aus der Mark Brandenburg, nicht und lautet etwa so. An einem Sommertage zog ein überaus schweres Gewitter über die drei Seen Wutz, Vielitz und Gudelak nach Kloster Lindow, namentlich schwoll der Wutz-See, d. i. der wütende See, so an, dass er Stadt und Kloster zu überschwemmen drohte. Da ver­langte eine erst kürzlich eingetretene, aus weiter Ferne gekommene .junge Nonne, die ein verschlossenes, dabei kummervolles und bedrücktes Wesen gezeigt hatte, während des Rasens des Sturmes ins Freie zu treten. Die Oberin wollte dies nicht zugeben, aber die Nonne riss sich los und eilte mit dem Bemerken, dass nur ihr des Himmels Zorn gelte, ins Freie. Kaum zur Pforte hinaus, wurde sie unter entsetzlichem Krachen von einem Blitz ge­troffen, der sie tötete und vollständig verbrannte. Gleich darauf hörte das Unwetter auf und Kloster und Stadt waren gerettet. Was eigentlich das Verschulden der jugendlichen Büsserin gewesen, kann nur erraten werden. (Vgl. auch Erich Fromme: Aus der Vergangenheit von Stadt und Kloster Lindow. Neu-Ruppin 1884. S. 27.)

O. P. Das Preussische Etatsjahr, welches seit einigen Jahren bekanntlich in Übereinstimmung mit der Reichsverwaltung vom 1. April bis 31. März läuft, war zuvor keineswegs immer, wie Sie annehmen, mit dem Kalender­jahr zusammenfallend. Sie können dies aus der Kabinets-Ordre vom 19. Mai 1814 ersehen, welche König Friedrich Wilhelm III. vom Hauptquartier Paris dem Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg und Staats- und Finanzminister von Bülow, wie folgt, zugehen liess:Ich finde Ihren, des Staats- und Finanz­ministers Freiherrn v. Bülow Antrag wegen Vereinigung des Etats-Jahres mit dem Kalenderjahre sehr zweckmässig, und bestimme daher: dass das bis­herige Rechnungsjahr vom ersten Juni bis zum letzten Mai auf­gehoben und vom 1. Jan. 1815 ab, bei sämmtlichen Kassen und Instituten in allen Provinzen meines Königreichs, das Rechnungswesen nach dem Ka­lenderjahre geführt werde. Ich überlasse Ihnen darnach das Nöthige zu verfügen. Dies alte preussische Rechnungsjahr vom 1. Juni bis 31. Mai würde gerade in der Gegenwart ausserordentliche Vorzüge haben und viel­leicht vom Verwaltungsstandpunkt noch zweckmässiger sein, als das Etats­jahr 1. April bis 31. März.

Für die Redaktion: Dr. Eduard Zache, Demminerstrasse 34. Die Einsender haben den sachlichen Inhalt ihrer Mitteilungen zu vertreten.

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