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Kleine Mitteilungen.
Steinhaufen zeigten den Besuchern an, dass eine harte Arbeit ihrer harre, und thatsächlich dehnten sich etwa dreiviertel Meter hohe Steinpackungen überall, wo Gruben ausgehoben wurden, aus. Die früh einbrechende Dunkelheit setzte leider weiteren Nachforschungen ein Ziel, so dass ausser einem zertrümmerten Beigefäss und etwas Leichenbrand nichts aufgefunden wurde, doch werden die Nachgrabungen fortgesetzt werden, da es sich nach vor kurzem an dieser Stelle aufgefundenen Bronze- und Urnenresten um ein Gräberfeld aus der mittleren Bronzezeit zu handeln scheint.“
Auf dem Boden von Schloss Lanke befanden sich, wie zusätzlich bemerkt wird, bis vor einiger Zeit mehrere Urnen, welche bei dem Bau der genannten Uetzdorfer Chaussee in Hügeln (Hünengräbern) gefunden wurden. Es verstärkt dies die Annahme, dass einige der an der Chaussee, hart westlich an derselben belegenen Hügel, wirklich Hünengräber mit Urnen und Leichenbrand sind. Leider wurden beim Einzuge des jetzigen Besitzers in das Schloss diese Urnen fortgenommen. Hoffentlich gelingt es noch, dieselben zu ermitteln. Dieser Vorfall ist wieder eine Mahnung an unsere Grundbesitzer, zum Nutzen der Wissenschaft, sofort dergleichen wichtige Fundstücke an unser Märkisches Provinzial-Museum einzusenden. Sie verkommen sonst der Regel nach ganz zwecklos. F.
Die Kantorei-Gesellschaft in Kirchhain. Als Nachtrag zu der Mitteilung des Prediger Neubauer, Monatsblatt VI. 1897 S. 19 teilen wir nach Einsicht des Protokollbuchs noch folgendes mit. Das Manuskriptenbuch der Kantorei-Gesellschaft zu Kirchhain N. L. beginnt: ,.Im Nahmen der Heiligen und Hochgelobten Dreyeinigkeit!“ mit einer vom Pfarrer Leonhard Emmerich am 10. Januar 1650 niedergesehriebenen Einleitung, deren erster Satz lautet: „Im Nahmen der Heiligen und Hoehgelobten Dreyeinigkeit, Amen! Wir als Christen wissen aus Gottes geoffenbartem Wortte gar wohl, wie das Musiciren und singen das Aller Erste Werck ist, welches die Engel Gottes noch vor Erschaffung der Menschen errichtet haben. Denn also belehret den frommen Hiob Gott Selbst in seinem Buch am 38, v. 7. Wo wärest Du, da mich die die Morgenstern lobeten, und jubilirten alle Kind Gottes? Das ist, (wie es eigentlich nach des heiligen Gottes Sprache lauttet) da alle Engel mit lobten mit gesängen.
Solche Engelische Freude aber hat der Allerhöchste hernachmahls den Menschen auch nach dem Fall vergönnet und Seiner Kirche und Gemeinde als ein wunderbahres privilegium und Freyheit zu gelassen, als in welcher die Sänger, wie im reigen singen, alle eins umbs ander nach Ps. 87, v. 7, wie sich dann die gantze Kirchen Alten Testaments solches privilegii und Freyheit jederzeit fleissig gebrauchet und gar wohl dabey befunden hat.“
Es folgen dann in XVI Artikeln die Satzungen der Kantorei. Der Artikel I lautet:
„Ein Jeder welcher sich in die Gesellschaft der Erbarn Cantorey begeben will, soll für allen Dingen eines Gottfürchtigen, Christlichen, Ehrlichen Lebens und Wandels, darnach der Music Kundig, vnd wohlgeübt, auch ferner die Probe zu singen, vnd pro introitu 12 gl. in Fiscum zu erlegen schuldig seyn.“