Kleine Mitteilungen.
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Kleine Mitteilungen.
Aufstellung öffentlicher Denkmäler. Die Heimatkunde umfasst auch die Denkmäler, der nachstehende Ministerialerlass wird deshalb für unsern Leserkreis von Interesse sein.
Berlin, den 17. Juni 1897.
Der Minister des Innern.
Zur Aufstellung von Denkmälern für Mitglieder des Königlichen Hauses bedarf es der Allerhöchsten Genehmigung, insbesondere dann, wenn es sich um Denkmäler handelt, die an einem der Oeffentlichkeit zugänglichen Orte oder aus öffentlichen Mitteln errichtet werden sollen. Zur Aufstellung jedes öffentlichen Denkmales in der Haupt- und Residenzstadt Berlin und in den Residenzstädten Potsdam und Charlottenburg ist die Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Hinblick auf § 10 des Gesetzes vom 2. Juli 1875, betreffend die Anlegung und Veränderung von Strassen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, einzuholen. Insoweit besondere Vorschriften für die anderen Königlichen Haupt- und Residenzstädte bestehen, behält es dabei sein Bewenden.
Die Anträge sind rechtzeitig im Instanzenwege vorzulegen, etwa nach Herstellung des Modelles und sobald der Umfang der zur Verfügung stehenden Mittel und die Art der Ausführung mit Sicherheit übersehen werden kann, jedenfalls vor Eingehung von Verpflichtungen in Bezug auf die Ausführung des Unternehmens. Den Berichten ist eine das Denkmal veranschaulichende Zeichnung oder Photographie beizufügen, und neben den sonstigen, zur Be- tirtheilung des Unternehmens dienlichen Thatsachen anzugeben, ob die Aufbringung der Kosten des Denkmals ein hervorragendes öffentliches Interesse obwaltet.
Im allgemeinen bemerke ich aus Anlass einiger Specialfälle, dass bei der Herstellung von Denkmälern auf die Verwendung guten, wetterbeständigen Materials zu achten ist.
In Vertretung gez. Braunbehrens.
An den Herrn Polizei-Präsidenten, hier.
. I A. 3883/84.
Der Polizei-Präsident
I C. 1937
Berlin, den 30. Juni 1897.
Abschrift übersende dem Magistrat ich zur Kenntnissnahme
(gez.) Friedheim.
An den Magistrat hiesiger Königlichen
Haupt- und Residenzstadt.
(Aus dem Archiv des Märkischen Museums.)
Nochmals die „Berlinen“. Jahrg. V, S. 79 hatte ich angegeben, dass die „Berlinen“ genannten Kutschen um 1665 von dem piemontesischen, in brandenburgisclie Dienste übergetretenen Ingenieur Filippo di Chiesa in Berlin