14. (5. ordentl.) Versammlung des VI. Vereinsjahres.
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liess, welches zum Herzogtum Cleve gehörte. An diesen wurde die Milchwirtschaft verpachtet, wahrend der König die Bewirtschaftung der für den Getreidebau gewonnenen Ackerstücke selbst übernahm. Es ward eine förmliche Lehranstalt für die Kunst des Butterns und Käse- machens eingerichtet, wohin die Beamten der kurmärkischen Ämter, in welchen die meiste Gelegenheit zur Viehzucht stattfand, der Reihe nach Bauerntöchter, für deren gute Führung sie verantwortlich waren, als Mägde schicken mussten. Diese wurden während eines zweijährigen Dienstes unterwiesen. Dann mussten sie ohne Hülfe der Holländerin eine Probe guter Butter bereiten, die der König mitunter selbst zu kosten nicht verschmähte. Fiel die Probe gut aus, so verlieh der König der Magd einen Brautschatz von 100 Thaler. Diese Einrichtung hat bis zum Tode des Königs bestanden und zu ihrer Zeit reiche Früchte getragen, die noch heutzutage nachwirkend sind. Friedrich Wilhelm I. hinterliess Königshorst , diese ehemalige Sumpfwildnis der Arendshorste in dem zum osthavelländischen Kreise gehörigen havelländischen Luch, mit einem Flächenraum von 14876 Morgen 176 Geviertruten urbar gemachten Landes in hohem Kulturzustande.
Auch Friedrich der Grosse widmete seit Anfang seiner Regierung dem Amte Königshorst eine besondere persönliche Aufmerksamkeit. Anfänglich liess er den grössten Teil der dortigen Ländereien zu Fettweiden benutzen, um die Einfuhr von ausländischem Schlachtvieh für den Berliner Markt entbehrlich zu machen, legte auch 1752 eine Stuterei von den schönsten ausländischen Pferden an; allein diese hatte nicht lange Bestand, und in den späteren Regierungsjahren kam der „Alte Fritz“ wieder ganz auf den Benutzungsplan seines Vaters zurück und stellte das von diesem begründete Lehrinstitut zum Unterricht der märkischen Landleute in der Milchwirtschaft, wie der König in einem Erlass vom 13. Mai 1780 sich ausdrückt, als „eine ordentliche Academie des Butermachens“ wieder her, an deren Spitze ein Ostfriese, Namens Thomas Harms Grabenstein, aus dem Amte Leer , gestellt wurde, woneben drei seiner erwachsenen, der Milchwirtschaft kundigen Töchter als Lehrmeisterinnen wirkten. Harms starb zwar schon im Jahre 1785, allein seine Töchter haben die Königshorster Butterwirtschaft bis in das gegenwärtige Jahrhundert fortgeführt, wiewohl der Besuch derselben von Jahr zu Jahr leider geringer wurde. Noch jetzt erinnert Königs horst mit seinen unabsehbaren Grasweiden, seinen Gräben und baumbepflanzten Deichen an die niederrheinisch - holländische Landschaft. Der Name „Holländereien“ für dergl. Unternehmungen und die Bezeichnung „Holländer“ für den Vorstand solcher Meiereien hat sich bis heutigen Tages im nördlichen und nordöstlichen Deutschland ei’halten, wie noch immer die Horstbutter sich in Berlin eines besonderen Rufs erfreut.
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