44(5
15. (6. ordentl.) Versammlung des VI. Vereinsjahres.
diesen Umständen und da nicht anzunehmen ist, dass der Staat und die Provinz — hei so geringer Beteiligung der zunächst an der Restauration der Kapelle interessierten Körperschaften — die durch jene Bewilligung der Stadtgemeinde und durch eine in Soldin stattgehabte Sammlung nicht gedeckten Kosten der Wiederherstellung übernehmen werden, nahm die Provinzial-Kommission, nachdem mitgeteilt war, dass der bauliche Zustand der Kapelle ein sofortiges Einschreiten nicht erheische, für jetzt von der weiteren Verfolgung der Angelegenheit in der Erwartung Abstand, dass demnächst eine günstigere Auffassung hei den städtischen und kirchlichen Behörden von Soldin Platz greifen werde.
In der Angelegenheit, betreffend die Durchführung einer Kleinbahn durch den Schlossberg bei Burg, berichtet der Provinzial-Konservator, dass der gegen die Berührung und Veränderung dieses alten Heiligtums der Wenden und der Germanen der Vorzeit gerichtete Beschluss der Provinzial-Kommission dem Herrn Kultusminister mit der Bitte unterbreitet worden sei, darauf hinwirken zu wollen, dass die Durchsclmeidung des Schlossberges verhindert werde. Auf Veranlassung dieses Herrn Ministers hat dann nochmals eine Prüfung des fraglichen Eisenbahnprojektes unter Teilnahme von Kommissaren desselben, welcher der Konservator der Denkmäler, Geheimer Ober-Regierungsrat Persius, Geheimer Ober-Regierungsrat von Moltke, Direktor der prähistorischen Abteilung des Museums für Völkerkunde Dr. Koch, der Provinzial- Konservator u. a. angehörten, an Ort und Stelle stattgefunden. Nachdem die von dem Herrn Minister für die öffentlichen Arbeiten entsendeten Kommissare die Umgehung des Schlossberges durch die Bahn für technisch nicht ausführbar erklärt hatten, wurde von den Kommissaren des Herrn Kultusministers eine Durchsclmeidung des Berges in seiner tiefsten Einsattelung unter der Voraussetzung für zulässig erklärt, dass nur derjenige Boden abgetragen werden dürfe, der zur Bildung des Bahnkörpers innerhalb des Schlossberges selbst entfernt werden müsse und unter der Bedingung, dass der Schlossberg in seinem übrigen Teile für alle Zukunft gegen jegliche Veränderungen und Abtragungen durch grundbuchliche Eintragung gesichert, auch dass die Ausführung des Einschnittes, behufs Sicherstellung und Verwertung der Fundstücke, unter Aufsicht eines von dem Herrn Kultusminister zu bestellenden Sachverständigen bewirkt werde. Nachdem diese Bedingungen von dem Unternehmer des Balmbanes zugestanden waren, ist der Bahnkörper innerhalb des Schlossberges ausgeführt worden und haben sich dabei eine grosse Anzahl wichtiger und interessanter Fundstücke ergeben, mit deren Ordnung und wissenschaftlicher Bearbeitung die prähistorische Abteilung des Museums für Völkerkunde z. Z. noch beschäftigt ist. Nur in einer oberen ziemlich flachen Schicht sind diese Funde — Scherben von Thongefässen, auch ein eiserner Sporn — slavischen Ursprunges;