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15. (6. ordentl.) Versammlung des VI. Vereinsjahres.
geeignet sind, die immerhin nicht zu unterschätzenden Gefahren für den Marienberg abzuwenden. Dies wird, wie die Provinzial-Kommission annimmt, durch ein an die städtischen Behörden in Brandenburg zu richtendes Ersuchen um Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Umgebung des Berges, unter Berücksichtigung der für das Denkmal von der Stadt aus sicher zu stellenden Ansicht und durch Verhinderung von Abgrabungen des Berges in einem Umkreise von mindestens 150 m Halbmesser vom Denkmale aus, zu erreichen sein. Soweit die an das letztere stossenden Grundstücke zum Domgutsbezirke gehören, erbietet der Herr Oberpräsident sich, auf das Domkapitel in gleichem Sinne einzuwirken.
Ein bei Triebei, Kreis Sorau, befindlicher grosser erratischer Block von ungewöhnlichen Abmessungen, der im Volksmunde allgemein als Teufelstein bekannt ist, war, da er durch Rentengutsaufteilung in den Besitz eines kleinen Handwerkers gekommen war, in Gefahr, zum Zwecke der Verwertung des Steinmaterials zerstört zu werden. Auf Ansuchen des Provinzial - Konservators hat die Niederlausitzer Gesellschaft für Anthropologie und Altertumskunde den Stein, für dessen Eigenschaft als prähistorisches Denkmal und zwar sakralen Charakters nur die in Sagen und im Namen liegende Volksüberlieferung eine Stütze gewähren, nebst dem Grund und Boden, auf welchem er liegt, erworben, auch die Zugänglichkeit zu demselben gesichert. Die dadurch erworbenen Rechte bezw. das Eigentum an dem Steine hat die Gesellschaft an den Branden- burgischen Provinzialverband übertragen, welcher in dieselben eingetreten ist.
Dem Ankäufe einer Anzahl von dem Tonristen - Klub zu Berlin gefertigter photographischer Aufnahmen von Denkmälern, welche im Inventar der Baudenkmäler in der Provinz Brandenburg nicht aufgenommen sind, stimmte die Provinzial-Kommission zu.
Für den runden Pnlverturm zu Mittenwalde war vom Provinzial- Konservator die Restauration in den mittelalterlichen Formen mit Zinnenkranz und kegelförmiger Spitze 1 befürwortet worden. Die hierdurch entstehenden Kosten sind auf 3150 Mk. ermittelt, während diese Kosten sich ohne Spitze aber mit Zinnenkranz auf 1725 Mk. stellen würden. Die städtischen Behörden haben dem letzteren Projekte unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Stadt nur einen Beitrag von 300 Mk. zu den Kosten zu leisten habe und dass diese im Übrigen vom Staate und der Provinz hergegeben würden Die Provinzial-Kommission stimmte der Ansicht zu, dass für die Provinz nur dann eine Veranlassung zur Beteiligung an den Kosten vorliege, wenn der Pulverturm in seiner ursprünglichen Gestalt, also auch mit kegelförmiger Spitze, wiederhergestellt werde.