4f>4 15. (0. ordentl.) Versammlung des VI. Vereinsjahres.
alter Nebenarme durch die Niederung geführte Kanal hatte nur 30 m und der Durchstich durch den Höhenrand zwischen Neu-Glietzen und Hohen-Wutzen nur 38 m Breite erhalten. Er sollte daher weniger zur Ableitung des Hochwassers dienen als vielmehr zur Senkung des Grundwasserstandes und Verbesserung der Vortlut im Oderbruch. Da der 21 km lange Kanal aber die ehemals 46 km lange Flussstrecke um mehr als die Hälfte abkürzte, so nahm er bald den grössten Teil der Abfluss- menge auf, wenn auch das Hochwasser wegen der Stromenge am Neu- Glietzener Durchstich zunächst noch grösstenteils zur Verfolgung des alten Bettes genötigt war. Im Jahre 1832 wurde die alte Oder bei Güstebiese gesperrt. Bis in die fünfziger Jahre galt die Strecke unterhalb Güstebiese als von Natur schiffbar, aber- seit 1856 gaben die gesteigerten Ansprüche des Schiffsverkehrs Anlass dazu, auch hier den Stromlauf mit Einschränkungswerken zu versehen. Es sind unterhalb der Wartemündung von 1874 bis 1894 im ganzen 319 Buhnen neu hergestellt, 125 verlängert und mit Vorlagen versehen und 91 nur mit Vorlagen versehen worden. Die Ausgaben hierfür haben 2 996 828 M. betragen. Die Wirkung dieser Strombauten auf die Flusssohle besteht darin, dass der beweglichere Sand von der stärkeren Strömung so lange schwebend erhalten wird, bis der Strom für die seitlich abgeschnittene Querschnittsfläche sich durch Vertiefung der mittleren Rinne Ersatz geschaffen hat. Ausserdem werden die scharfen Krümmungen abgeflacht, wodurch ein glatterer Verlauf des Hochwassers und des Eisganges erzielt wird. Feinkörniger Sand wird auf der Flusssohle bewegt, er stammt hauptsächlich aus der mittleren Oder. Das Wartewasser lässt sich durch seine dunkle Färbung von dem bei grösseren Anschwellungen stark getrübten Oderwasser bis zur Mündung der Mietzel verfolgen.
Während die Buhnen die Regulierung der Flussrinne bewirken sollen, dienen die Deiche zum Schutz der dahinter befindlichen Landstriche in der Oderrinne. Über die Anfänge der Eindeichung ist wenig bekannt; doch steht fest, dass schon im 16. Jahrhundert unterhalb Lebus Schutzwälle vorhanden waren. Schon unter der Regierung Johann Georgs (1571—1597) hatten die Dörfer am hohen Oderbruch sich durch Deiche gegen die Sommerhochwasser zu schützen gesucht, indem sie von Lebus bis Küstrin sog. Sommerdämme anlegten, die aber von dem weidenden Vieh immer wieder niedergetreten wurden und daher beständig neue Arbeit und Kosten verursachten. Die ganze Länge dieser Dämme, welche bis Zellin gingen, betrug 13 232 Ruten. König Friedrich Wilhelm I. erliess 1716 eineJDeich-*und Uferordnung, und im Jahre 1717 wurde der Deichverband des Oberoderbruches gegründet. Er stellte den ersten Abschnitt der grossen Eindeichungen her, durch welche die grossen Niederungen an der Oder und Warthe zu beiden Seiten von Cüstrin nutzbar gemacht worden sind. Die Oderdeiche besassen anfangs noch