Heft 
(1897) 6
Seite
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Kleine Mitteilungen.

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Allerdings darf ein Umstand nicht übersehen werden, dass nämlich Fälle Vorkommen, wo die Verstorbenen selbst gewünscht haben, dass die Grabplatte über ihren Grabstätten in den Erdboden, meist nahe dem Altar, eingelassen werden sollte. Einige Frommen haben dies aus christlicher Demut getlian: es sollte gerade absichtlich auf ihren Grabsteinen herum­getreten werden. Dann sind es aber allemal schlichte, wenig oder gar nicht verzierte Steine. Es giebt aber auch prachtvoll ausgehauene oder mit Metall ausgelegte Grabplatten, die ebenfalls über den Grabstätten von Anfang an im Fussboden der Kirche gelegen haben. Hiermit ist der Wunsch, dass sie be- und abgetreten werden sollten, keineswegs verbunden worden. Es wäre ja das auch eine widersinnige Vereinigung von Hochmut und Demut gewesen. Diese Prunkgrabsteine lagen vielmehr entweder in wenig besuchten Kapellen oder an solchen Stellen nahe dem Altar, die gegen die Volksmenge in der katholischen Zeit abgesperrt waren. In der nachkatholischen Zeit ist diese Absperrung und damit die geheiligte Scheu vor dem Treten auf die Grab­steine fortgefallen. Auch diese oft für die Kirchen-, die Orts- und die Landes­geschichte wichtigen Steine sollten herausgenommen und durch senkrechtes Einmauern an den Wänden vor der Zerstörung gerettet werden. In diesen Fällen empfiehlt es sich, den geretteten Stein mit einer Metallnummer zu versehen und an Stelle seiner in den Fussboden eine gewöhnliche Platte mit derselben Metallnummer versehen einzulassen. Es wird auf diese Weise die alte Grabstelle genügend markiert und kann dieselbe alsdann ohne Bedenken, dass etwa in Zukunft die Lage des darunter befindlichen eigentlichen Grabes verdunkelt werde, betreten werden.

Berlin, den 16. November 1897. E. Friedei.

Altes märkisches Kirchen-Steinmetz-Zeichen. In derBranden- burgia, Monatsblatt der Gesellschaft für Heimatkunde der Provinz Branden­burg (Jahrg. 1893 S. 86) berichtet E. Friedei über das Dorf Hönow:

An der Südwest-Ecke der hausteinernen Kirche ist in Mannshöhe ein dunkler, anscheinend dioritischer Stein eingelassen, in welchem nach dem beifolgenden Schema ein seicht vertieftes und schraffiertes doppeltes grie­chisches Kreuz gemeisselt ist. Über die Bedeutung dieses Zeichens, welches unter die Kirchenmarken zu rechnen sein dürfte, haben wir nichts in Erfah­rung gebracht. Vgl. auch Bergau S. 416, wo indessen die betr. Marke nicht erwähnt ist und die Kirche als ein Granitquaderbau des 14. Jahrhunderts bezeichnet wird.

Der Unterzeichnete hat dieselbe Marke auch an einem poxnmerschen Kirchbau zu Plöwen im Kreise Randow gefunden und sieht in derselben, die er lieber als ein geschachtetes Feld charakterisieren möchte, nichts anderes als ein Steinmetzzeichen. Plöwen unweit von Locknitz (an der Stettin-Pasewalker Bahn) bildete ehemals eine märkische Enclave. Die Marke bndet sich hier allerdings nicht wie in Hönow an einer Ecke des Gebäudes, sondern an dem Sockel des Südportals. Dies Portal aber ist in seiner ganzen b ornaengebung und namentlich in dem von einem Menschenkopf gebildeten Schlussstein des Kreuzgesimses auf den ersten Blick erkennbar als ein Weik des sog. Übergangsstils und zwingt, auf das 13. Jahrhundert als Bauzeit