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Hi. (10. ausserordentl.) Versammlung des VI. Vereinsjahres.
als Erzgebilde aus Professor Iviss’ Meisterhand hervorgegangen, im äusseren Schlosshofe seine Aufstellung gefunden hat.
Verweilen wir noch bei einer Urkunde vom 17. März („am Sonntage, an dem man singt;: Oculi mei“) 1381. Sie lautet in der Übertragung: Wir, die alten und neuen Ratmannen der Stadt Alt - Berlin, bekennen hiermit, dass wir in sorgsamer Erwägung der mannigfachen Mängel und Ungehörigkeiten, an denen unsere Siechenhäuser und Spitäler zum Heil. Geist und zu St. Georg leiden, zu der Einsicht gekommen sind, dass es für die Armen, die dort gepflegt und unterhalten werden, nützlich und vorteilhaft sei, wenn wir ihnen einen tüchtigen und sorgsamen Mann zum Vorsteher uud Leiter der Anstalten gäben. Ferner haben wir wohl überlegt und in Erwägung gezogen die mancherlei getreuen Dienste und den willigen Gehorsam unsers Dieners .1 ürgen Wilcken und seines Sohnes, Herrn Johannes. Und wir sind in Ansehung ihrer Weisheit, Vernunft und Umsicht zu der Überzeugung gelangt, dass sie sich wohl eignen zu Vorstehern gedachter Siechenhäuser und Spitäler, und zu Pflegern der armen Leute in geistiger wie in weltlicher Beziehung. Darum haben wir sie einmütig erwählet und bestellt, erwählen und bestellen sie kraft dieses offenen Briefes zu rechtmässigen Vorstehern und Verwaltern der genannten Siechenhäuser und Spitäler für die armen Leute, mit voller Macht zu thun, zu befehlen, zu verabreichen, zu lassen und zu verbieten, ganz wie es ihnen zu Nutz und Frommen der Siechenhäuser geboten erscheint. Und weder wir, noch unsere Nachfolger sollen beide während ihrer Lebzeiten dieses Amtes entsetzen, sondern Wilcken und seine Ehefrau und ihr Sohn sollen dort wohnen, und was sie benötigt sind an Kleidern und Nahrung und sonstigen Bedürfnissen, so lange sie leben, beziehen. Für den Fall, dass einer von beiden, Wilcken oder Johannes mit Tode abginge, so soll der Überlebende das Amt mit gleicher Machtbefugnis und ebenso wie vorher, als sie beide waren, bekleiden. Wenn aber Gott beide sterben lässt und Wilckens Gattin sie beide überlebt, soll dieselbe eine Unpassende Wohnung beim heil. Geiste oder bei St. Georg sich aussuchen, und soll dort ungehindert Avolmen bleiben und am Tische des Nachfolgers in dem Vorstand der Spitäler essen und trinken an seinem Tische und aus seiner Schüssel, so lange sie lebt, ohne Störung und Hinderung. Dafür haben genannter Wilcken, seine Gattin und ihr Sohn Johannes 22 Schock Groschen bar an die Kasse der Siechenhäuser und Spitäler gezahlt, worüber wir ihnen hiermit namens derselben quittieren. Dess zum Zeugnis haben wir unser Stadtsiegel an diese Urkunde gehängt.
Im Schatten der hohen Friedhofs linden lagen Hospital und Kirchlein fast drei Jahrhunderte vereinsamt vor dem St. Jürgenthor, wie das alte Oderberger am'Kreuzpunkte der heutigen Königs- und Neuen Friedrichstrasse zuvor hiess. Wie oft die geistlichen Funktionen in Berlin noch