Protokoll der 17. (7. ordentlichen) Versammlung des X. Vereinsjahres.
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Die Beziehung des Staubfalles zur Witterung wird durch ein barometrisches Minimum vermittelt, das sich am Morgen des 11. März in der Nähe der Bai von Tunis befand und bis zum 12. nach der Ostseeküste vordrang. An der Ostseite seiner Bahn wehte eine lebhafte südliche Luftströmung, durch die die Staubmassen weitergetragen wurden. Im mittleren Norddeutschland wies die Windfahne zwar auf Ost, aber die Wolken zogen aus Süd oder Slid-Südost. Innerhalb des Depressionsgebietes pflanzten sich Regenschauer um 70 km in der Stunde nach Nordwesten fort, und die gleiche Geschwindigkeit hatte auch der Staubfall. Die dichtesten Niederschläge, und zwar Schneefälle, mehr als 35 mm an einem Tage ergebend, kamen im südlichen Holstein vor. Dort trafen die feuchten Südwinde wohl mit einer trockeneren Nordwestströmung - zusammen, auf die sie sich unter starker Abkühlung und Ausscheidung von Wasserdämpfen hinaufschieben mussten. Schon am 20. bis 21. März trat in Sizilien ein neuer Staubfall auf und hatte in seinem Verlaufe grosse Ähnlichkeit mit der Erscheinung des 9. bis 12., die durch die vorgetragene Untersuchung in den wesentlichen, wenn auch noch nicht in allen Punkten eine durchaus befriedigende Erklärung erhalten hat.“
Auch auf die Mitteilung der hiesigen Naturwissenschaftlichen Wochenschrift vom 19. v. M. S. 187 sei verwiesen.
XXVII. Die II echtreisser-Innung zu Wriezen. Von Oberlehrer Dr. II. Böttger—Wriezen. 1902. (Sonder-Abdruck aus der Wriezener Zeitung.)
Unser verehrtes Mitglied Dr. Böttger liefert uns hiermit einen lehrreichen Beitrag zur Geschichte wie der Fischerei so des Innungswesens. Der Fischreichtum des Oderbruchs in alter Zeit ist bekannt und von mir hei verschiedenen Gelegenheiten geschildert worden. Die Menge, der gefangenen Flossentiere war mitunter eine so beträchtliche, dass sie nicht immer im frischen Zustande abgesetzt werden konnte, man kam daher auf den glücklichen Gedanken, die Fische einzusalzen. Dabei handelte es sich vornehmlich um den Hecht, der in erstaunlichen Massen gefischt und, soweit nicht sofort konsumiert oder verkauft, zerschnitten d. h. mit dem Kunstausdruck „a ufgeris sen“ wurde. Wie alle dergl. Hand werkszweige dem Zuge der Zeit entsprechend sich korporativ ausgestalteten, so schlossen sich i. J. 1092 auch die Wriezener Fischer zu einer He cht rei sae r-Innung, der einzigen in den branden- burgischen Landen, zusammen. Das Privilegium datiert vom 28. September 1692, erneuert von König Friedrich Wilhelm I. am 28. Juli 1717. In 33 Artikeln wird darin die Thätigkeit und Befugnis der Innung zusammengefasst, welche insbesondere darauf sah, dass nur gute Ware eingesalzen und eingetonnt wurde unter Ausschluss miudermässiger Hechte und fremder Fische (Plötzen oder dergl.). Der Hechtreisser musste sein Hauszeichen und ausserdem noch durch den Scliulzen das Dorfzeichen einbrennen lassen. Ihren Höhepunkt erreichte die