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20. (9. ordentliche) Versammlung des X. Vereins]'ahres.
Der Kork des in Rede stehenden Baumes wird von den Anwohnern des Amur hauptsächlich nur zu Fischerei-Gerätschaften verwendet.
Das im Museum vorliegende Stammstück war in Scharfenberg erwachsen und ist demselben 1902 eingeliefert worden.
X. Das Museum für deutsche Volkstrachten und Erzeugnisse des Hausgewerbes, Berlin C., Klosterstr. 156, teilt uns Folgendes freundlichst mit:
Vom 31. März bis zum 5. April d. J. incl., mittags von 11—3 Uhr, findet in der Aula Klosterstr. 36 I, eine von dem Museum für deutsche Volkstrachten und Erzeugnisse des Hausgewerbes aus seinem Besitz veranstaltete Sonderausstellung statt. Dieselbe umfasst Bauernstickereien aus dem Deutschen Reiche und den deutschen Nachbargebieten und laden wir zu deren Besichtigung hiermit ergebeust ein.
Ich bitte die Anwesenden, namentlich die Damen, diese sehenswerte und belehrende Ausstellung nicht zu versäumen. •
XI. Das „Gesundbohren“, ein kleines Seitenstück zu dem „Gesuud- beteu“, kam gestern bei einer Verhandlung des Landgerichts II zur Sprache. Wegen Sachbeschädigung an einer öffentlichen Anlage stand der Bauer Julius Günther aus Glienick bei Zossen vor der Strafkammer. Eines Tages war auf der Kreischaussee Zossen-Glienick ein Baum, der dicht an dem Einfahrtsthor des Gehöfts des Angeklagten steht, angebohrt. Das mit einem Bohrer verursachte Loch war mit einer teerartigen Flüssigkeit vollgegossen und mit einem Holzstöpsel zugepfropft. Der Angeklagte bestritt entschieden, dass er an dem Baum irgend etwas vorgenommen habe, das Schöffengericht kam aber doch zu der Überzeugung, dass er der Thäter sei, und verurteilte ihn zu 30 M. Geldstrafe. In der Behausung des Angeklagten war nämlich ein Bohrer vorgefunden worden, der in die im Baum befindliche Öffnung passt, sowie ferner Karbolineum, und man glaubte, dass der Angeklagte den Baum, der seine Einfahrt beengte, habe töten wollen. — Der Angeklagte legte gegen das schöffengerichtliche Urteil Berufung ein, und Rechtsanwalt Dr. Flatau machte jetzt folgende Ausführungen: Es habe sich gar nicht um einen Angriff auf den Baum gehandelt, sondern um einen uralten, weit verbreiteten Aberglauben, den man mit „Ve rbo hren von Krankheiten“ bezeichne. Danach könne man eine lang währende Krankheit, besonders offene Schäden am Körper, dadurch heilen, dass man ein mit der kranken Stelle während einer bestimmten Zeit in Berührung gebrachtes Stück Holz in ein frisch gebohrtes Baumloch stecke. Wenn die Säfte des Baumes, der besonders mächtig sein müsste, mit dem Stück Holz in Berührung kämen und der Baum weiter gedeihe, so schwinde auch die Krankheit. In der fraglichen Gegend wohnen auch verschiedene Personen, von denen fortwährend abergläubische Operationen