3. (2. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
157
Ausserdem gal) es natürlich mehrere drücken, welche von den Stadtthoren über die Wallgräben führten. Durch die Neubefestigung Berlins unter dem Grossen Kurfürsten kamen zu den vorhandenen Brücken nocli mehrere andere über die Flussläufe und Wallgräben hinzu. Aber erst unter König Friedrich I. erhielt Berlin mit der Kurfürstenbrücke seinen ersten monumentalen Brückenbau. Aus Anlass der Schleifung der vom Grossen Kurfürsten hergestellten Festungswerke unter Friedrich Wilhelm I. wurden neue Brücken über die nunmehr freigelegten Festungsgräben zur Verbindung der Innenstadt mit deu Aussenbezirken notwendig. Einen besonderen Aufschwung nahm der Brückenbau unter der Regierung Friedrich des Grossen. Unter ihm cnstanden eine Anzahl bedeutender Brücken, die nicht nur dem einfachen Bedürfnisse, sondern auch zur Verschönerung der Stadt dienten und von namhaften Architekten erbaut worden sind. Hierhin gehören unter anderen die Königs-, die Spittel-, Mohren- und Herkulesbrücke. Mit dem Bau der Schlossbrücke im Jahre 1824 durch Schinkel schliesst diese ausserordentlich fruchtbare Bauperiode.
Die nun folgende Zeit litt bekanntlich sehr unter den Nachwirkungen der Franzosenherrschaft und der Befreiungskriege, so dass die Mittel für den Bau neuer Brücken nur spärlich vorhanden waren. Da indessen die Anlage verschiedener Schiffahrtskanäle — Landwehr-, Luisenstädtischer, Spandauer Kanal — sich um die Mitte des vorigen Jahrhunderts als notwendig erwies, wurden dadurch naturgemäss eine ganze Reihe von neuen Brücken zur Verbindung der durchschnittenen Strassenzüge erforderlich, die aber alle nur als einfache Holzbauten ausgeführt wurden. Erst unter der Regierung Kaiser Wilhelm I. und mit dem Aufschwung den Preussen-Deutschland und mit ihm Berlin nahm und unter den wachsenden Verkehrsverhältnissen kamen auch für den Brückenbau wieder bessere Zeiten. So entstand 1859—64 die Alsen-, 1871—73 die Moltke- und 1874—76 die Bellealliancebrücke. Mit diesem schönen Bauwerke schliesst die Thätigkeit des Staates auf dem Gebiete des Baus von Strassenbrücken in Berlin ab. Was seitdem geschaffen ist, fällt unter die Bautlnitigkeit der Stadtgeineinde Berlin.
XXV. Nach der Sitzung freie Vereinigung in Sterzers Restaurant Potsdamerstrasse 13.