4. (*2. ausserordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
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jener Urkunde macht ein Richard von Friesack nebst seinem Sohn Heinrich dem Domkapitel zu Brandenburg die Yogteigerechtsame über das Dorf Damme im Ilavellande zum Geschenk. Die Domgeistlichkeit soll dadurch verpflichtet werden, das Gedächtnis seiner Vorfahren und das seinige gleich der Gedächtnisfeier anderer treuer Christen zu begehen. Diesen Richard von Friesack, der auch im Jerichowschen Kreise begütert war, finden wir 1256 zu Strausberg am Hofe des Markgrafen gegenwärtig, und er tritt sodann als ein in naher Familienverbindung mit dem mecklenburgischen Fürstenhause stehender Herr hervor. Das Prädikat nobilis, welches in den Urkunden jener Zeit nur Personen des hohen Adels zu teil wurde, der Familie von Friesack aber häutig beigelegt ist, lässt erkennen, dass der Geburtsstand des letzteren sie dem Stande des gewöhnlichen rittermässigen Adels entschieden überhob. Die Edlen von Friesack hatten sogar das Recht, Münzen zu schlagen, wie eine 1870 aufgefundene Münze beweist, die auf Avers und Revers je ein Wappen, Seeblatt und Lilie, nebst Umschrift, und zwar des Richardus de Friesack und des Johannes de Plowe (?) zeigt. Sie scheint also eine gemeinschaftliche Münze der Herren v. Friesack und v. Plaue gewesen zu sein. Die Münze, welche im Verein für Geschichte der Mark Brandenburg einer Besprechung unterzogen worden ist, soll ins Dresdener Münzkabinett gekommen sein. Der hohe Adelsstand der Familie wird auch durch das Verwandtschaftsverhältnis bestätigt, in welchem Richard von Friesack 1201 zu Sandow mit dem Fürsten Pribislav v. Parchim am Hoflager der Markgrafen von Brandenburg erscheint.
Der Markgraf Waldemar, welcher zu Anfang des 14. Jahrhunderts die Mark Brandenburg beherrschte, besass Friesack als heimgefallenes Lehen unmittelbar. Es wird dies nicht nur in einer Urkunde von 1885 ausdrücklich gesagt, sondern es sind auch Urkunden erhalten, welche zeigen, dass Markgraf Waldemar sich öfters im Schlosse zu Friesack aufhielt. So stellte er namentlich am 14. August 1318 in Castro Friesack d. h. auf Burg oder Schloss Friesack, eine Urkunde für das Bistum llavelberg aus. In seiner Begleitung befanden sich daselbst der Bischof von Brandenburg, Ritter v. Redern, v. Blankenburg und mehrere andere, auch ein Matthias v. Bredow.
In dieser Urkunde ist zuerst von einer Burg (eastrum) oder einem Schloss Friesack die Rede. Dass die Burg schon zu wendischer Zeit bestanden hat, erscheint wohl als möglich, ist aber nicht zu beweisen. Dass eine solche aber schon zur Zeit der vorhin erwähnten Familie v. Friesack bestanden hat, ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen, da eben die Herren v. Friesack als besonders vornehm und darum schlossgesessen anzusehen sind.
Die märkische Ritterschaft war schon in früher Zeit in „beschlossene oder schlossgesessene“ und „unbeschlossene“ Geschlechter