178
4. (2. ausserordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
Dietrich v. Quitzow blutige Rache nahm. Nachdem dieser sich mit den Pommern verbunden hatte, unternahm er einen Streifzug durch die Uckermark bis ins Havelland und „hat Dienstags (nach andern Freitags) nach Assumtionis Mariä die Stadt Nauen ausgebrannt, eben zu der Zeit, da die armen Leute eingeerntet und das Getreide in die Scheunen gebracht hatten.“ Da man des Ilauptübelthäters selbst nicht habhaft werden konnte, so rächte man sich wenigstens an vier andern Mordbrennern dieser Zeit, welche gefangen und zu Brandenburg, den andern zum Abscheu, aufs Rad gelegt wurden.
Als aber bald darauf Friedrich als Kurfürst von Konstanz nach Berlin zurückkehrte, da stieg nach langer Zeit trüben und kalten Nebels endlich die Sonne der Hohenzollern an Brandenburgs Horizont auf, an deren Strahlen das vielgeprüfte Land schnell erwärmen und mit verjüngter Kraft der Erfüllung seiner grossen. Bestimmung entgegengehen sollte.
Dietrich von Quitzow tauchte am Hofe Herzogs Ullrich v. Mecklenburg wieder auf, mit dem er dann gegen den Wendenfürsten Balthasar auf Schloss Lawe zu Felde zog. Aber eine blosse Aufforderung des Kurfürsten genügte, um den Herzog zu veranlassen, dass er den Ritter von seinem Hofe ziehen liess, wohin er wollte. Darauf ist Dietrich v. Quitzow als ein Vertriebener und Feldflüchtiger zu Herrn Erich, Herzog zu Leine, gezogen, aber nicht lange dort geblieben, und ist im Jahre 1417 im Schloss Herbeke (Harbke bei Ilehnstädt), welches denen von Feldheim gehörte, gestorben und im Jungfrauenkloster zu Marienborn begraben worden. „AUhier endet sich Gutes und Böses mit den Quitzowen,“ ist das Schlussurteil des Haftiz. Sein Bruder Johann wurde von Friedrich später wieder in Gnaden angenommen und erhielt Stadt und Burg Lenzen. Er starb erst im Jahre 1437.
Auch andere Ritter wurden von Friedrich wieder in Gnaden angenommen. Diese Begnadigungen, und namentlich diejenige Johanns v. Quitzow durch den Kurfürsten, beweisen, dass derselbe die frühere Schuld der widerspenstigen Ritter mehr auf die allgemeinen Verhältnisse schob, als auf die Personen. Und sicher ist den luxemburgischen Fürsten wegen ihrer Missregierung der grösste Vorwurf hinsichtlich der Ausschreitungen der Ritter zu machen. Nur Dietrich v. Quitzow kann auch bei billigster Berücksichtigung der Zeitverhältnisse nicht freigesprochen werden, da er die Einäscherung von vier Städten, Bötzow, Straussberg, Nauen und Spandau auf dem Gewissen hat. Er ist viel zu weit gegangen und verdient als ein zum raub- und rachsüchtigen Mordbrenner entarteter Ritter schonungslose Verdammung. Wegen seines Mutes, seiner Thatkraft und Tapferkeit bleibt ihm die Ehre nur in demselben Sinne wie einem Störtebecker.
Dass dem Hasso v. Bredow seine Felonie, weil er rechtfertigende