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B. Seift'ert, Gescliichte der Strausberger Jagd.
geringer Entfernung (einmal nur wird Tasdorf, etwa 12 km von Strausberg, genannt) die kurfürstliche Jagd abgehalten worden sei.
Indessen bis zu einem bestimmten Grade durfte neben dem Landesherrn der Kat ebenfalls „sieh der Jagd gebrauchen,“ nämlich, wie das aus späteren Vergleichen erkennbar ist, die sogenannte „niedere Jagd“ ausüben; und dass der Kat, wie über andere Gerechtigkeiten, so auch hierüber eifersüchtig wachte, zeigt sich im Verlauf der ganzen, 300 Jahre umfassenden Geschichte der Jagd Strausbergs, die im Folgenden auf Grund der vorhandenen, meist ungedruckten Originalakten dargestellt werden soll.
Aus welchem Grunde der Kurfürst Joachim 11. sich dazu bewogen fühlte, seine Jagd in Strausberg an Ebel von Krummensee, Erbsassen auf Alt-Landsberg, i. J. 1537 abzutreten oder richtiger, sie mit der Ebels zu vertauschen, ist nicht zu ergründen; genug, dass die Thatsache feststeht. Die Vorverhandlungen darüber wurden in Berlin geführt, der Kat und „die Gemeine“ von Strausberg mussten doch wenigstens über den Tausch verständigt, wenn auch nicht um Erlaubnis angegangen werden. Das war aber durchaus nicht nach dem Sinn der biederen Katsherren; dem Landesherrn gestanden sie ganz gern die Jagdberechtigung in ihrer Heide zu, aber einem Adligen? Nun und nimmermehr, das litt der Bürgerstolz nicht,*) und so suchte inan denn alle Hebel in Bewegung zu setzen, um eine Änderung in dem Entschluss des Kurfürsten herbeizuführen oder, als dies misslang, mit Hülfe des Rechts und der Rechtsgelehrten, ja sogar durch Ausweis der ältesten Stadt- urkunden zu bewirken, dass dem Krummenseeer die Ausübung der Jagd gehindert oder verkümmert würde;, und was sie sonst noch dem Jagdherrn an Bosheit und Schabernack zugefügt haben mögen, kann man sich wohl vorstellen, wenn man andere Streitigkeiten des Rates (z. B. mit den späteren Besitzern des Dominikanerklosters um die Berechtigung derselben, frei Holz in der Stadtheide fällen zu lassen) zum Vergleiche mit heranzielit.
Das feindselige Verhältnis fand seinen Ausdruck zunächst in allerhand Drohungen seitens des Rates und der Bürgerschaft gegen v. Krummensee, so dass derselbe davon dem Kurfürsten Anzeige erstattete und der Rat die kurf. Weisung erhielt, so etwas zu unterlassen.
I. „Joachim p, Ugz. LG. Nachdem euch bewust weichergestalt „■wir vns mit vnserm Rath vnd lieben getrewen Ebeln von Krummensehe „der Jagt halber vorglichen, Das er hinforder an statt seiner vns zu-
*) Es war ausserdem vorauszusehen, dass bei der geringen Entfernung zwischen Strausberg und Alt-Landsberg die Jagdgerechtigkeit durch Ebel v. Kr. weit häufiger und energischer ausgeübt werden würde, als von S. k. Gnaden, der doch nur ein bis zwei Mal im Jahr jagte.