Heft 
(1902) 11
Seite
199
Einzelbild herunterladen

B. Seiffort, Geschichte der Strausberger Jagd.

199

hieuor anne leuthe sein vnd vber vnssere vermögen mit grossen hun- gern vnd kumern das ietzige schoss (doch willig) aufbracht vnd geben, vnd in dem vnd andern jhe vnd allewege als die gehorssamen vnd vnderthanen ertzeigt haben vnd fürder gerne thnen wollen auch gne- diglich ansehen, das wir mit solcher Heiden vnd jagtt weiland bei Marggraffen Otten Zeitten (welcher wie auch ettliehe andere Marg- graffen nacli imhe zu Strausberg ihren furstliclien sitz vnd wohnung geliabtt haben auch aldo mit seiner G. gemahel die auch eine königin von Dennemarck gewehsen Anno 1267 vorsclieden nocli begraben

liggenn)*) gnediglicli begabt**,) worden sein-E f g wollens itzt

ihe darzu nicht kommen lassen, das die Arme stetthe solcher ihrer begnadung vnd gerechtigkeit benommen vnd domit dem Adell vnder- worftlich gemacht werden konthe. Darbey ein gemein mit grossen wehklagen vnd vntrostlichen bekummernuss bedacht, das ylvme solche benehemung für allen andern Stetten allem Adell gantz landt jha in alle weit, wo man hören vnd erfahren wurde, Als die keine andere vrsach darvmb e. k g. solch solcher begnadung entzetzen vnd nehmen wolt mucht oder kundt, Dan das wir ein gross vngehorsam vnd vn- ehrlich stuck vnd thatt wieder e. k. g. begangenn hettenn, nicht erdenckenn noch glauben konthenn, zu vnauschleusliger***) bösser nachsage, sclimae vnd vnehr auch vnuorwintlichen nachteill vnsern kindern ausgelegt-

Die Entscheidung des Kurfürsten kann keine andere gewesen sein, als die: die Strausberger hätten sich der Jagd zu enthalten; das bezeugt die vorige Supplikation, das geht auch aus den nächsten Briefen Ewalds von Krummensee aus den Jahren 1541 und 1542 hervor.

YJI. AI. fr. I). z. E. w. g. N. u. g. fr! Ihr wist euch sonder czweiffell zuuorynnerenn, das mein G. h. der k. f. meine Jaget hat vorm mier haben wollenn dar mich denne sein lc f g mit der Jaget auff ew r er beiden w T ider stat liatt. Nhu vormerck ich ahn euch, das ihr sollichen frimarck k f g nicht gesteen wolt. Darczn habe ich euch seleber Auch durch meine fetteren vnnd freunde lassen sagenn, Ir mocht die saclre forderenn, Darmit ihr die Jaget so ihr k f g nicht gestendich sein wolt, wider bekemet, Unnd ich die meine so ich dar vor gebenn habe, Auch habt ihr mich auff diessen Landtagk zu forderen vortrost, habe aber

*) Dass den Ratsherrn hier mehrere geschichtliche Irrtümer untergelaufen sind, habe ich in meiner Untersuchung über das Dominikanerkloster nachgewiesen. Vgl. Brandenburgia VH, 4. S. 127 ff.

**) Der Lehnsbrief aus Markgraf Otto HI. Zeiten ist nicht mehr vorhanden; das älteste urkundliche Verzeichnis der städtischen Freiheiten, von Ludwig dem Römer

d. d. Strausberg den 18. Jan. 1354 gegeben, sagt:-Vortmer was sie haben bynnen

ire veltmargke bie vnser vorgenanten stat an holtze an wassern an grase an garten das das ire sei als sie das vor gehat haben (Riedel I, 12. Strausberg Nr. 12) von Jagd kein Wort!

***) soll wohl heissen:zu unauslöschlicher.