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B. Seiffert, Geschichte der Strausberger Jagd.
„noch von meinem g h keinen bescheit, ob ich meine Jaget soll wider „zu mich nemen vnd ewer heiden vnbeyagett lassen, Diweil ich dan „allen gelympff gesucht vnd gerne geseen hette, ihr hettet die Jaget, so „ihr vormeint die Ewer zu sein behalten, Diweil ich aber mercke, das „ihr ewer eigen sache nicht fordern wolt, So habt ihr zu bedencken, „ich habe erwe vnd leben vmb solche jagett geben vnnd vnnser g. h. „der k. f. hat mier solche jaget auff ewer heiden wieder alsse von der „ssein abgetretene, Das ich bey k. f. g. mues ahnregen lassen, Das ehr „mier der jaget geruchlichen gewere, Damit ich sollicher vnbillichen „auff läge so mier von euch begegenett mocht vberhabenn sein. Ir solt „es dar fuer achten, wen ihr meine nachparenn so guet nicht werett, „ich wolt so lange nicht den gelympff mit andernn gesucht habenn, „Alse mit euch. Bitte hierauff alle halben ewer schriftlich ahntwortt. „Euch sonst gonst vnd willen zu beweisen, findet ihr mich willig
Datum Alten Lantzbergk Dinstages nach Quasimodogeniti anno im 40 jare. (0. April)
Ewalt v. Krutnensee auf Alten Lantzbergk VIII. „M. fr. Dinst allezeit zuvor: Ersamen vnnd weissen, lieben „Nachpernn. Ich werde bericht, wie yr auff ewer heiden geiaget solt „haben nu ist euch bewust, daz euch der k f aldaer kein Jaget gesteet „Auch wist ir das mier soche Jaget von wegen k f g also gestaet sey. „vnnd euch bey einer hogen pene bieden lassen das ir mich ahn der „jaget kein vorhinderunge thuen solt. Nu ist mir warlich mit ewern „schaden wenigk geholffen vnde habe alle wege bey euch den gelympff' „gesucht vnd ich vormercke das ir mein gelympff' suechen in vorachtunge „ahnnemet, derwegenn werde ich gedrungen solches ahn k f g gelangen „zu lassen, wenne euch denne ein schade daraus enstende, so wil ich „in deme entscboldigt sein, habet ir aber ein solchs zu jagen ein befelch „von k f g, kunt ir es wol ane schaden sein. Bitte des ewer ahntwort „— Dat. alten Lantzbergk ahm abent marie verkundunge anno 15 im „4-1 jare (24. März) Ewalt von krummense
Erst im Jahre 1543 ist die Untersuchung, wie es scheint, auf Befehl des Kurfürsten, in regeren Fluss gekommen;*) wenn der Strausberger Rat S. k. Gn. durchaus nicht die Jagd zugestehen wolle, so sollten sie doch ihre Berechtigung nachweisen, sowie die Briefe, welche sie angeblich von Joachim I. und dem Markgrafen Joachim hierüber hätten. Das geschah, und alles einschlägige Matei’ial wurde mit folgendem Begleitschreiben abgeschickt:
*) Ewald von Krummensee war, wie aus dem Schriftstück vom 18 März 1543 hervorgeht, inzwischen verstorben, und den Erben gegenüber glaubte wohl der Rat, den kurfürstlichen Befehl ignorieren zu dürfen.