Heft 
(1902) 11
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B. Seiffeit, Geschichte der Strausberger Jagd.

Ihnen Ihrenn muthwillenn zugestattenn- (d. d. Jegerspurgk d.

29. Nov. ao 76). Der Mutwille wurde aber noch grösser; Fritz Pfui zu Gilstorff erlaubte sich die grössten Injurien gegen die beiden Bürger­meister Hans Pulmann und Andreas Lindholz und stiess höchst feind­selige Drohworte aus, die der ganzen Bürgerschaft galten. Ein sehr ungnädiges Penalmandat*) des Kurfürsten, d. d. Cöln a. d. Spr. Freitags nach Esto michi ao. 78 (14. Febr. 1578), machte dem adligen Herrn den Standpunkt, welchen der Kurfürst in solchen Dingen einnahm, zur Ge­nüge klar:Es sei, so heisst es darin,dem Churfürsten wohl erinner­lich, dass nicht nur die verordneten Cammergerichts Räte so verab­schiedet hätten, sondern auch er selbst ihm zum öfftern mit Ernst anbefohlen habe, sich des Jagens und Netzesteilens auf der Strausberger Feldmark zu enthalten, bis er es mit ordentlichem Rechtsspruch wider den Rat erstritten hätte; er selbst habe auch denen von Strausberg er­laubt, alles das zu tluin, was sich zur Erhaltung ihrer und der Stadt Gerechtigkeit eigne und gebühre.Wenn du vns trotzdem nicht ge­horsam erzeigest, als du zu tluin schuldig, und denen von Strausberg wider Recht vnd den Kayserlichen Landfrieden die Gerechtigkeit mitt gewalt abdrängst vnd sie auf fr eye r Strasse zu überfallen bedrauwest, gleich als hätten wir weder Gericht noch Recht im Lande, vnd das du deines Gefallens handeln vnd Gewalt vben muchtest, das hat vns zum höchsten missfallen. Da er nun als Laudesfiirst sich schuldig sei, einen jeden bei seinen Rechten und vor Gewalt zu schützen, so befehle er hiermit dem Fritz Pfui,bei 500 Thl. unnachlässiger fiscalischer Straffe, sich nicht allein an denen von Strausberg nicht zu vergreifen, sondern auch den früheren Geboten nachzuleben, sowie endlich sich mit beiden Bürgermeistern wegen der Injurien inner 8 Tagen zu ver­gleichen. Glaube er aber unschuldig zu sein, so möge er Freitag nach Judica (21. März) vor dem Cammergericht sein Recht suchen. Leider ist keine Nachricht da, ob er zum Termin gekommen oder sich ge­ändert hat.

Die Herrn v. Krummensee ihrerseits, als Besitzer der hohen und mittleren Jagd, suchten dem Rat auch das bischen Jagdgerechtigkeit, das er in der Ausübung der niederen Jagd besass, zu schmälern, wenns anginge, streitig zu machen und vollends zu nehmen; so wird denn fort­während die Frage aufgeworfen und eitrigst und leidenschaftlich erörtert, ob überhaupt und wie weit die Stadt die Gerechtigkeit besitze. Eine Gelegenheit war bald gefunden, dazu gab es auch damals schon willige Denuncianten und unberechtigte Jagdliebhaber nicht zu vergessen. Wurde doch durch Johann Georg um jene Zeit (1588) die Strausberger Schützen­gilde mit einem Privilegium von 6 freien Brauen für den Schützenkönig

*) Strafbefehl.