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B. Seiffeit, Geschichte der Strausberger Jagd.
„Ihnen Ihrenn muthwillenn zugestattenn-“ (d. d. Jegerspurgk d.
29. Nov. ao 76). Der Mutwille wurde aber noch grösser; Fritz Pfui zu Gilstorff erlaubte sich die grössten Injurien gegen die beiden Bürgermeister Hans Pulmann und Andreas Lindholz und stiess höchst feindselige Drohworte aus, die der ganzen Bürgerschaft galten. Ein sehr ungnädiges Penalmandat*) des Kurfürsten, d. d. Cöln a. d. Spr. Freitags nach Esto michi ao. 78 (14. Febr. 1578), machte dem adligen Herrn den Standpunkt, welchen der Kurfürst in solchen Dingen einnahm, zur Genüge klar: „Es sei,“ so heisst es darin, „dem Churfürsten wohl erinnerlich, dass nicht nur die verordneten Cammergerichts Räte so verabschiedet hätten, sondern auch er selbst ihm zum öfftern mit Ernst „anbefohlen habe, sich des Jagens und Netzesteilens auf der Strausberger „Feldmark zu enthalten, bis er es mit ordentlichem Rechtsspruch wider „den Rat erstritten hätte; er selbst habe auch denen von Strausberg erlaubt, alles das zu tluin, was sich zur Erhaltung ihrer und der Stadt „Gerechtigkeit eigne und gebühre. „Wenn du vns trotzdem nicht gehorsam erzeigest, als du zu tluin schuldig, und denen von Strausberg „wider Recht vnd den Kayserlichen Landfrieden die Gerechtigkeit mitt „gewalt abdrängst vnd sie auf fr eye r Strasse zu überfallen bedrauwest, „gleich als hätten wir weder Gericht noch Recht im Lande, vnd das du „deines Gefallens handeln vnd Gewalt vben muchtest, das hat vns zum „höchsten missfallen.“ Da er nun als Laudesfiirst sich schuldig sei, „einen jeden bei seinen Rechten und vor Gewalt zu schützen, so befehle „er hiermit dem Fritz Pfui, „bei 500 Thl. unnachlässiger fiscalischer „Straffe,“ sich nicht allein an denen von Strausberg nicht zu vergreifen, „sondern auch den früheren Geboten nachzuleben, sowie endlich sich „mit beiden Bürgermeistern wegen der Injurien inner 8 Tagen zu vergleichen. Glaube er aber unschuldig zu sein, so möge er Freitag nach „Judica (21. März) vor dem Cammergericht sein Recht suchen.“ — Leider ist keine Nachricht da, ob er zum Termin gekommen oder sich geändert hat. —
Die Herrn v. Krummensee ihrerseits, als Besitzer der hohen und mittleren Jagd, suchten dem Rat auch das bischen Jagdgerechtigkeit, das er in der Ausübung der niederen Jagd besass, zu schmälern, wenn’s anginge, streitig zu machen und vollends zu nehmen; so wird denn fortwährend die Frage aufgeworfen und eitrigst und leidenschaftlich erörtert, ob überhaupt und wie weit die Stadt die Gerechtigkeit besitze. Eine Gelegenheit war bald gefunden, dazu gab es auch damals schon willige Denuncianten und — unberechtigte Jagdliebhaber nicht zu vergessen. Wurde doch durch Johann Georg um jene Zeit (1588) die Strausberger Schützengilde mit einem Privilegium von 6 freien Brauen für den Schützenkönig
*) Strafbefehl.