Heft 
(1902) 11
Seite
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B. Seiffert, Geschichte der Strausherger Jagd.

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Mit Joachim von Krummensee, demselben, welcher 1617 das Do­minikanerkloster in Strausberg- erwarb, hat der Rat sich zu wiederholten Malen gerichtlich auseinander setzen müssen.

Am 8. Juni 1611 übersandte jener dem Rat ein Schreiben, welches 7 Punkte von Wichtigkeit und Bedeutung beträfe:1. wie weilandt Clmrf. zu Brandenburgk mit seinen Yorfaren ein Wechsel getroffen. 2. die Jagd auf der Stadt Heyde mit allen Gnaden vnd Gerechtigkeit ihnen abgetreten vnd erb- vnd eigenthiimblichen zugeschlagen. 6. vnd daz vors-dritte Sie auch die Wilttfuren*) an vnterscliiedenen örttern, nach ihrer notturft dazu streichen vnd aulegen Hessen 4 wie dan auch von wegen das in kurzen Jahren die holtznnge ihrer heyden so dick**) worden, zw so viel desto bequemer gebranchunge' seiner Jagdt er der wildtfuhren sehr benottiget (5 daz etzliche der Burgerschafft aus lau­teren zancksüchtigen Vorwitz die seinigen an der neuen wildtfure vor- hindert vnd abgetrieben

Darauf antwortete der Rat am 15. Juni 1611 Folgendes:

Obwohl sie mit keinem ihrer Nachbarn in Feindschaft stünden, (das könne ihnen keiner nachsagen), so dürften sie doch nicht, wo es sich um Abbruch und Verschmälerung ihrer und der ganzen Stadt Frei­heit und Gerechtigkeit handele, mit Stillschweigen Vorbeigehen. Daher, was Punkt 1 und 2 betreffe, so habe man zwar viele Worte bisher davon gemacht, allein noch habe keiner den Wechselbrief gesehen, be­sondersob In genere die Jagten allesambt solten abgetreten worden sein; den wie von vnsern vorfaren, vnd von den Eltesten Burgern nicht allein die gnugsame Nachricht, das selbiger Zeitt Ihre Chf. G. sich niemals mehr als der Hirsch Jagtt***) (welche eigenthmnblich nur die Hohe Jagtt heist vnd genennet wirdt) vff vnser Stadt heyden ge- brauchett vnd angemasset, auch ein mehreres niemals begehrett, Sondern das auch von Clmrfürsten zu Cliurf., der Stadt vnd den Besitzern des Clostersf) die vbrigen Jagten geblieben, Sie sich deroselben für vnd für gebraucht, auch von einem Herrn zum andern darauff belehnett

*J Umgepfliigte Ackerstreifen am Rande des Gehölzes, um die Wechsel des Wildes leichter zu spüren, sowie Fahrwege (Gestelle) durch den Wald; auch Wild fahre, Wildhahn genannt.

**) Eine dicht gewachsene Waldung hiess daher auch: Dickte .

***) In wiefern dies der Wahrheit entsprach, kann man durch eine Vergleichung mit der Einleitung entnehmen!

f) Auch ein Irrtum des Rates; ursprünglich gehörte zum Kloster nicht die Jagd- gerechtigkeit; dieselbe ist erst, wie ich das in meiner Geschichte des Klosters nach­gewiesen habe, später allmählich hineingeschmuggelt worden. S. Brandenburgia a. a. O. S. 154 ff.