B. Seiffert, Geschichte der Strausherger Jagd.
20H
Mit Joachim von Krummensee, demselben, welcher 1617 das Dominikanerkloster in Strausberg- erwarb, hat der Rat sich zu wiederholten Malen gerichtlich auseinander setzen müssen.
Am 8. Juni 1611 übersandte jener dem Rat ein Schreiben, welches 7 Punkte von Wichtigkeit und Bedeutung beträfe: „1. wie weilandt Clmrf. „zu Brandenburgk mit seinen Yorfaren ein Wechsel getroffen. 2. die „Jagd auf der Stadt Heyde mit allen Gnaden vnd Gerechtigkeit ihnen „abgetreten vnd erb- vnd eigenthiimblichen zugeschlagen. 6. vnd daz „vors-dritte Sie auch die Wilttfuren*) an vnterscliiedenen örttern, nach „ihrer notturft dazu streichen vnd aulegen Hessen 4 wie dan auch von „wegen das in kurzen Jahren die holtznnge ihrer heyden so dick**) „worden, zw so viel desto bequemer gebranchunge' seiner Jagdt er der „wildtfuhren sehr benottiget — (5 daz etzliche der Burgerschafft aus lauteren zancksüchtigen Vorwitz die seinigen an der neuen wildtfure vor- „hindert vnd abgetrieben — —“
Darauf antwortete der Rat am 15. Juni 1611 Folgendes:
Obwohl sie mit keinem ihrer Nachbarn in Feindschaft stünden, (das könne ihnen keiner nachsagen), so dürften sie doch nicht, wo es sich um Abbruch und Verschmälerung ihrer und der ganzen Stadt Freiheit und Gerechtigkeit handele, mit Stillschweigen Vorbeigehen. Daher, was Punkt 1 und 2 betreffe, so habe man zwar viele Worte bisher davon gemacht, allein noch habe keiner den Wechselbrief gesehen, besonders „ob In genere die Jagten allesambt solten abgetreten worden „sein; den wie von vnsern vorfaren, vnd von den Eltesten Burgern „nicht allein die gnugsame Nachricht, das selbiger Zeitt Ihre Chf. G. „sich niemals mehr als der Hirsch Jagtt***) (welche eigenthmnblich nur „die Hohe Jagtt heist vnd genennet wirdt) vff vnser Stadt heyden ge- „brauchett vnd angemasset, auch ein mehreres niemals begehrett, Sondern „das auch von Clmrfürsten zu Cliurf., der Stadt vnd den Besitzern des „Clostersf) die vbrigen Jagten geblieben, Sie sich deroselben für vnd „für gebraucht, auch von einem Herrn zum andern darauff belehnett
*J Umgepfliigte Ackerstreifen am Rande des Gehölzes, um die Wechsel des Wildes leichter zu spüren, sowie Fahrwege (Gestelle) durch den Wald; auch Wild fahre, Wildhahn genannt.
**) Eine dicht gewachsene Waldung hiess daher auch: Dickte .
***) In wiefern dies der Wahrheit entsprach, kann man durch eine Vergleichung mit der Einleitung entnehmen!
f) Auch ein Irrtum des Rates; ursprünglich gehörte zum Kloster nicht die Jagd- gerechtigkeit; dieselbe ist erst, wie ich das in meiner Geschichte des Klosters nachgewiesen habe, später allmählich hineingeschmuggelt worden. S. Brandenburgia a. a. O. S. 154 ff.