B. Seiffert, Geschichte der Strausberger Jagd.
217,/
Bei einer späteren mündlichen 'Verhandlung versuchte der Magistrat doch noch einmal, etwas von der Jagd für sich zu retten, nämlich: „die Erlaubniss, auf ihren Feldern durch einen der Stadt verpflichteten Heydeläufer Enten und Hasen zu schiessen“; indessen trug S. K. M. grosses Bedenken, dies zu bewilligen, „um allen Unterschieb!' zu meiden.“ Auch auf die ersten 3 Punkte der Petition musste man „auf geschehene genugsahme remonstration und untertliänigste devotion gegen S. K. M. gäntzlich abstrahiren“; der am 16. Septb. 1710 auf Jägerhoff bei Berlin abgeschlossene Rezess, den seitens der Stadt der Bürgermeister Job. Richter und Kämmerer Crist. Schwanhäusser mit den kgl. Kommissarien aufsetzten, geht nur auf den Hauptpunkt ein, die Entschädigung durch Wildpret, und lautet kurz und bündig: „Es
„übergiebt und überlasset kraft dieses Sr. Kgl. Maj. in Preussen-
„die Stadt Straussberg vor sich und ihre Nachkommen zu ewigen Zeiten „die Jagten, wie sie selbige bisskero auf ihren Stadt Feldern und „Heyden exerciren und genutzen können und wollen sich deren weder „itzt noch künftig im geringsten ferner nicht bedienen. — Dagegen „haben S. Maj. gnädigst accordiret, dass dem Magistrat itzo und künftig „zu allen Zeiten alljährlich 4 Stück Wildbrat und so viel Schwarzwild, „benebst Sechss Hasen von dem jedesmaligen Landjäger oder Heyde- „reuter zu Rüdersdorff geschossen und ihnen gegen Scheine eingeliefert „und damit von 1709 (von welcher Zeit Magistratus das Wildbrat ge- „schonet) der Anfang gemacht werden solle. — — “ Für die Tafeln wurde die Aufschrift gewählt: „Königl. Gehege auf der Straus
berger Heyde.“
Die Kgl. Bestätigung erhielt dieser Rezess am 5. Dez. 1710, und der nachfolgende König Friedrich Wilhelm I. konfirmierte ihn am . 16. Aug. 1713.
Die Akten über die nunmehr folgende „jagdlose Zeit“ von 1710 bis 1848 bestehen meist aus Quittungen über das gelieferte „Aequivalent Wildpret“; doch sind auch hier noch einige interessante Einzelheiten zu verzeichnen. So musste z. B. der Rat auf königl. Befehl vom 4. Juni 1728 Wagen nach der zwischen Berlin und Spandow gelegenen Jungfernheide schicken, wo der König ein Damwildbret-Jagen abhalten wollte; dort sollten sie, wie auch die andern Städte, „die ihre Jagd vor ein gewisses Wildprat in Pacht überlassen hätten“, ihre Pacht auf ein oder mehrere Jahre (!) entgegennehmen. —
Die Ablieferung des Wildbrets seitens des Rüdersdorfer kgl. Försters erfolgte durchaus nicht pünktlich; namentlich gaben die Hasen