226 Prof. Pr. E. Bardey, Die Franzosen im Havellande von 1806 bis 1808.
noch mehr die über Erwarten gelinde Antwort des Kriegsrats v. Lindenau, welcher Gelegenheit nimmt, die Massregeln der Regierung beim Nauener Magistrat erst ausführlich zu begründen, um in aller Güte und Freundschaft zu erlangen, was im Kriegsfälle eigentlich selbstverständlich war. Er wies also unter dem 18. Januar den Nauener Magistrat darauf hin, „dass S. Königl. Majestät Allerhöchst Selbst bei den bedrängenden Umständen zu beschliessen geruht hätten, die auf den Kriegesfuss gesetzte Armee durch Naturallieferung vom ganzen Staat verpflegen zn lassen, und hiezu ein jeder Acker- und Wiesen-Grundbesitzer, er sei, wer er wolle, von Adel, Geistlicher, Domänen- oder anderer Pächter, Bürger und Bauer, ohne Rücksicht auf irgend ein Privilegium oder Exekution liefern solle, daher denn auch alle Immediatstädte zu dieser Lieferung ohne Widerrede beitragen müssten. Die allgemeinen Yerteilungsprinzipia dieser Lieferung seien die totale Aussaat. Da nun sogar die Adligen, die Prediger, die Domänenpächter und alle andern Immediatstädte des Staats sich dieser Lieferung nicht hätten entziehen können, und einige wegen versagter Lieferung sogar mit Exekution dazu angehalten seien, so werde Ein Edler Magistrat wohl selbst einsehen, dass die Stadt Nauen sich der Lieferung nicht entziehen könne, ... er könne bei den gegenwärtigen Umständen, da die Verpflegung der Armeeen noch notwendig und unerlässlich sei, nicht vermuten, dass solche aufgehört habe. Die Immediatstädte Ruppin und Wusterhausen hätten schon nach der Aufforderung des Herrn Landrats v. Zieten ihre Lieferungen geleistet. Die Lieferung wäre auch an und für sich selbst nach dem Betrage der Aussaat nicht so sehr drückend, dass nicht ein jeder Acker- und Wiesenbesitzer seinen Beitrag leisten könnte. Die beiden schon angeführten Immediatstädte hätten gleichfalls nach dem Betrage der Acker- und Wiesenbesitzer ohne Ausnahme die Lieferung aufgebracht; daher sich die Stadt Nauen dem allgemeinen patriotischen Eifer, die Armee zu verpflegen, um so weniger entziehen könne, als diese Verpflegung eine Kriegslieferung sei,... die Gegenvorstellung sei nutzlos.“
Damit war die Affäre noch nicht abgethan, der Kriegsrat v. Lin- denau zog vielmehr auch noch den Landrat v. Bredovv zur Rechenschaft wegen seines Vorgehens gegen Nauen. Ich finde im Geh. Staatsarchiv das ausführliche Rechtfertigungsschreiben v. Bredows, gegeben Pessin, den 21. Januar 1806, in welchem es heisst: „Nachdem ich Befehl erhalten hatte, für die Verpflegung mehrerer Regimenter im Kreise Sorge zu tragen, so benachrichtigte ich die beiden Magistrate von Brandenburg und Nauen davon und machte sie aufmerksam, dass es ihr eigener Vorteil wäre, mit der Einteilung der Lieferung vorzugehen, indem in ersterem Orte die Fourage für das Regiment Jung v. Lewisch selbst verbraucht und der Anteil von Nauen für die in der Nähe kantonnie- renden Dragoner - Regimenter v. Herzberg und Manstein angewandt