Heft 
(1902) 11
Seite
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Prof. Dr. E. Bardey, Die Franzosen im Havellande von 1806 bis 1808. 237

verschont bleiben könnte, zumal wenn beträchtliche starke Durchmärsche kommen möchten, da Nauen der einzige beträchtliche Ort in der Gegend von Wustermark ist. Ebenso wird auch Nauen nicht verschont bleiben können, wenn Truppen oder Gefangene aus Polen nach Frankreich marschieren oder transportiert werden, denn auch diese werden dieselbe Militärstrasse rückwärts nehmen. Was nun die Verpflegung dieser Truppen anlangt, deren Anzahl ich nicht angeben kann, so wäre es unbillig zu verlangen, dass Nauen und die Dörfer, welche auf der Strasse von Brandenburg nach Wustermark liegen, die Last allein tragen sollen, im Gegenteil muss der ganze Kreis zu den Lebensmitteln bei­tragen. Doch werde ich hierüber mit dem Landrat v. Bredow noch nähere Rücksprache nehmen. . . .

Vom 2b. Oktober bis 27. Dezember 180b hatte Nauen 270 Offiziere, 23 828 Mann und b 103 Pferde in Einquartierung. Schon die von den Franzosen auferlegten Lieferungen von Roggen, Gerste, Hafer, Stroh, Heu, Brot, Branntwein, Fleisch, Pferdegeschirr, Sättel, Wagenschmiere beliefen sich laut Rechnung auf 0807 Thlr. 0 Gr. 1 Pf. Im Ganzen hatte von Anfang bis zum 27. Dezember 180b die Stadt Nauen, welche 382 Wirte, 78 Mietsleute und Auswärtige zählte, der französischen Ein­quartierung "zu liefern, Rindvieh, Hammel, Schafe, Schweine, Kälber, Federvieh, Wein, Branntwein, Bier, Brot, Butter, Speck, Schmalz, andere Viktualien, Holz, Mannskleidungsstiicko, Leibwäsche, Leinenzeug, Schmiede und andere Handwerksarbeit, Pferde, Ackerwagen, laut Rechnung im Werfe von 38120 Thlr. 22 Gr.; dazu kamen Verluste durch Brand­schatzung, Plünderung, Loskaufungsgeld, auch an Gold- und Silber­geschirr, Frauenkleidungsstücken (1C51 Thlr. 20 Gr.) Tischzeug, Gardinen, Betten, Haus- und Hofgerät, Säbel, Kutschen, Kaleschen u. s. w. im Werte von 10 942 Thlr. 18 Groschen.

Uebrigens, heisst es in einem Aktenstück vom 13. Februar 1807,hat der Kreis zu allen diesen Lieferungen nicht das mindeste beigetragen, sondern die Stadt alles allein hergegeben und fürbringen müssen. Wegen der Bezahlung bestimmte der königliche kurmärkische Kriegs- und Steuerrat von Lindenau (Lindow, don 10. März 1807) fürs künftige, dass die Lieferanten wenigstens 2 3 ihrer Bezahlung in Papieren, und zwar möglichst in Seehandlungs-Papiereu, und nur den geringsten Teil in Banko-Obligationen, ein Drittel aber in barem Gelde und auch grösstenteils in Münze annehmen sollten. v. Lindenau machte (Lindow, den 12. August 1807) bekannt, auch der Stadt Nauen (die dazu aber bemerkte, dass die Verordnung auf sie keine Anwendung hätte, weil Requisitionen von ihr nie verweigert wären), letzteres wäre, nach einer Beschwerde der französischen Behörden, seitens veschiedener Gemeinden geschehen, die sich dafür auf den Frieden berufen hätten, der aber, nach der Versicherung der französischen Behörden die Bestimmung enthalte,