Heft 
(1902) 11
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8. (SS. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

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wieder aufmerksam gemacht. Die getroffenen Bestimmungen sollen den Konservator und das Direktorium der Staatssammlung württembergischer Kunst- und Altertumsdenkmäler in den Stand setzen, die Denkmalpflege im weitesten Umfang auszuüben und durch, sachkundige Belehrung u. s. w. Verschleuderungen und Beschädigungen vorzubeugen. Gegebenenfalls kann dies geschehen durch Hinweis auf etwaige Bewilligung von Be­trägen aus den zu Unterstützungen für Erhaltung, und Wiederherstellung von Kunst- und Altertumsgegenständen bestimmten Staatsmitteln oder durch Ankauf für die Sammlung der Staatsaltertümer.

X. Ueber die Restauration von Kunstdenkmälern hat der Katholikentag in Mannheim folgende, allseitiger Beachtung werte Re­solution gefasst:

Die 49. Generalversammlung deutscher Katholiken bittet den Klerus und die Kirchenvorstände, bei der Restauration sämtlicher Kunstdenk­mäler aller Stilperioden die grösste Vorsicht zu beachten, insbesondere:

a) die Bauten in den historisch überlieferten Formen zu erhalten, insoweit nicht künstlerische Erfordernisse oder praktische Rücksichten Änderungen unbedingt erheischen;

b) die Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände, welcher Zeit- und Kunstrichtung sie angehören mögen, gegen weitere Beschädigungen, namentlich auch durch unvorsichtige Reinigungen, zu schützen und nur in den allerdringlichsten Fällen und mit der grössten Zurückhaltung zu restaurieren;

c) alle Gegenstände, die für den kirchlichen Gebrauch garnicht mehr verwendbar sind, entweder in den Schatzkammern aufzubewahien oder den öffentlichen Museen kirchlicher beziehungsweise weltlicher Art zu überlassen, dieselben aber keineswegs ap Händler oder an Liebhaber zu veräussern.

Hierzu bemerke ich, dass die katholische Geistlichkeit namentlich in den kleinen Städten und auf dem Lande viel zu viel an den Aussenseiten der Gotteshäuser herumputzt und malt. Gewöhnlich sind die Jahrhunderte alten Aussenmauern so überkalkt und überpinselt, dass die ursprünglichen Formen wie verwischt erscheinen. Hier möchte man den Kirchenkura­toren zurufen: Est modus in rebns, sunt certi denique fines.

AL Endlich sei auf den vortrefflichen Vortrag des Rrofessor Dr. Weber-Jena auf der Generalversammlung des Thüringischen Städte­verbandes vom 27. und 28. Juni 1902 zu Mühlhausen (Thüringen) ver­wiesen:Was können die Stadtverwaltungen für die Erhaltung des

historischen Charakters ihrer Städte thun? Die Vorschläge beziehen sich auf das allgemeine .Städtebild, aber auch auf einzelne Gebäude, Bauteile, Brunnen u. dgl.

XIa. Die Aufstellung der amtlichen Verzeichnisse den preussischen Kunstdenkmäler war im Sommer d. J. Gegenstand einer