Issue 
(1902) 11
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11!. (5. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres. 395

geschrieben sind. Liest man dieselben fortlaufend, so findet man darin genaue Zeitangaben bezüglich Geburt und Tod dessen, der in der Grab­schrift verherrlicht ist. Im vorliegenden Falle enthält nun die 2. Zeile tatsächlich eine biographische Notiz, nämlich:magni crucifixi dei f templa bauten der Meister und seine 5 Gesellen 10 Jahre.

Es liegt somit ausser der Nachricht von der Erbauung der Kirche, auch noch eine Jubiläumsnachricht vor bezüglich des Baumeisters.

Die ursprünglichen kleinen Dorfkirchen aus Steinblöcken sind in der Mittel- und Altmark bis auf wenige verschwunden. Entweder hat man die hohen Türme wüe z. B. in Zernitz an der Hamburger Bahn noch einer erhalten ist abgetragen und damit Erweiteningsbauten vorgenommen, oder an Stelle der alten Gotteshäuser Neubauten errichtet. Soweit die alten Kirchen noch erhalten sind, lassen sie den Plan und die Ausführung ein und desselben Meisters erkennen.

Es ist deshalb nicht unwahrscheinlich, dass dieser Meister in dem Bogäsener Stein und seiner Inschrift seine Karte an uns abgegeben hat.

Jedenfalls liegt in dem Rogäsener Runenstein eine hochinteressante baugeschichtliche Urkunde vor, für deren Erhaltung die Wissenschaft der gräflichen Familie von Wartensleben Dank wissen muss.

Hierzu bemerkt Herr Robert Mielke: So sehr ich auch den Scharfsinn des Herrn Altrichter anerkenne, so muss ich doch gegen die von ihm vorgebrachte Deutung wichtige Bedenken geltend machen. Zunächst gegen seine Annahme, dass wir es hier mit Steinmetzzeichen zu tun haben. Unsre Kenntnis dieser Zeichen ist sehr gering; sie be­steht im wesentlichen nur in der Übersicht über die vielen Hunderte von den Hausmarken ähnlichen Zeichen, die sich an den hervorragenden Bauten des späten Romanismus und der Gotik (seltener in der neueren Zeit) finden. Alles, was von den Bearbeitern bisher gedeutet wor­den ist, beruht auf unerwiesenen Annahmen. Erst mit dem Ende des 15. Jahrhunderts stehen wir durch die erhaltenen Ordnungen (Bau­hüttenordnung von Strassburg 1459, die Rochlitzer Ordnung vom Ende des 15. Jahrh. und das Bruderbuch vom 1568) einigermassen auf sicherem Grunde (vergl. den Aufsatz von G. Schönermark. Die Be­deutung der Steinmetzzeichen. Denkmalpflege 1902 S. 122). Sowohl diese späten Zeugnisse wie die Zeichen selbst widersprechen der Aus­legung des Herrn Altrichter. Das eine unbestrittene Ergebnis haben alle Nachforschungen bisher gebracht: die Bauhütten konnten nur da entstehen und sich organisieren, w r o grosse Stadt- und Kathedralkirchen gebaut wurden. Eine Mitwirkung an dem Bau von Dorfkirchen und noch dazu in so früher Zeit auf dem so unruhigen slavischen Grenz­gebiet ist so lauge zurückzuweisen, bis ein einziger Fall auch nur annähernd nachgewiesen ist. Wir dürfen anuehmen, dass] die ' Dorf­kirche wie noch bis in das 19. Jahrhundert hinein das Bauernhaus