13. (5. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
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die Herr Altrichter gewissermassen zur Grundlage seines Deutungsversuches macht, kann überdies nach den Untersuchungen von Clemens Pfau als vollständig widerlegt gelten. Ich kann mich also zu meinem Bedauern der soeben gehörten Deutung nicht anschliessen.
(Die Möglichkeit, die Rogäser Inschrift als Bettlerziuken zu deuten, die ich in der Sitzung selbst für nicht ausgeschlossen hielt, muss ich nachträglich beanstanden, nachdem ich erfahren habe, dass die Inschrift auf einem Granitstein eingegraben ist.)
Darauf bemerkt Herr Herrmann Maurer: Auch ich muss mich den von Herrn Robert Mielke bezüglicli der Deutung der Zeichen erhobenen Bedenken anschliessen, möchte jedoch bemerken, dass es sicli anscheinend weder um eine Inschrift, noch um Gaunerzeichen (Zinken), sondern aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Verzeichnis der Hausmarken der im Dorfe Rogäsen befindlich gewesenen Hausstellen, und zwar um einen Steuerkataster handelt. Zur Begründung meiner Ansicht möchte ich mir erlauben Folgendes anzuführen: Bekanntlich sind die ältesten Hausmarken aus zum Teil missverstandenen einfachen und Binderunen entstanden. Eine Prüfung der Photographie des Steines ergiebt, dass die rätselhaften Zeichen in zwei Linien angeordnet sind. Die mutmasslich obere Linie scheint in der Mitte unterbrochen zu sein, auf welchen Umstand ich noch später zurückkommen werde. Von den Zeichen gelang es mir mit Sicherheit nur vier als Runen des gemeinen germanischen Alphabets (Futhark) zu erkennen; es sind dies zwei E, ein T und ein umgekehrtes L. Die beiden E weichen so erheblich von einander ab, dass man unbedenklich auuehmen kann, dieser Unterschied sei ein gewollter. Aus dem Werke „Die Haus- und Hofmarken“ von Dr. C. G. Homeyer, Berlin 1870, ersehe ich, dass im Havelland jeder Hausbesitzer sein besonderes Zeichen an der Wohnung besass, mit dem auch das Gerät und das Vieh bezeichnet wurde (S. 88 a. a. 0.). Desgleichen ist dort über den Rogäsener Stein das Folgeude gesagt: „Auf dem Wartens- lebenschen Gute Rogäsen bei Genthin zeigt ein eingemauerter Stein allerlei unregelmässige Zeichen, bei denen mir zweifelhaft bleibt, ob sie von Steinmetzen oder sonstigen Wandergesellen herrühren“ (S. 89). Ferner ist in dem mit dankenswerter Genauigkeit geführten Akten des Herrn Grafen von Wartensleben gesagt, dass in früheren Zeiten die Bauern nach beendigter Kirche gerade auf dem nicht aus weichem Gestein, sondern aus Granit bestehenden Geschiebeblock ihre Steuern aufgezählt haben. Hierüber findet sich bei Homeyer eine Belagstelle wie folgt:
„D. Kreis Lebus. Nach Mitteilung des Landrats v. Winter vom dahre 1858:
a. aus Quappendorf im Fürstl. Rentamt Neu-Hardenberg.
Laut einer mit dem Schulzen am 1. Juli 1858 aufgenommenen Ver-