398 13. (.5 ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
Handlung wurde früher über die Zahlung der Steuern und Gutsabgaben nur durch ein Löschen der beim Schulzen auf den Tisch gemalten Zeichen quittiert. Bei Rückständen wurde das Zeichen an der Fensterzarge des Säumigen vermerkt.“ (S. 89 a. a. 0.) Auch mir ist aus der Literatur ein gleicher Fall bekannt geworden, leider ist mir jedoch die betreffende Stelle nicht mehr erinnerlich. Diese Erwägungen führen mich zu der Annahme, dass der Rogäsener Stein als Steuerkataster anzusprechen ist und dass man ihn aus alter Gewohnheit, nachdem man ihn, weil wohl die Hauszeichen nicht mehr zutrafen, umgedreht, für den frühem Zweck, d. h. zum Steuerzahlen weiter fort benutzte.
Zum Schluss möchte, ich noch eines erwähnen: Am Eingang hatte ich darauf aufmerksam gemacht, dass die obere Reihe der Zeichen anscheinend in der Mitte eine Lücke aufweist. Merkwürdigerweise findet sich nach der Karte auch in der aus zwei Häuserreihen bestehenden Ortschaft Rogäsen und zwar in der nördlichen, also oberen Reihe ebenfalls eine Lücke, nämlich der Weg nach Wusterwitz. (Vergl. Skizze.) Sollte die räumliche Anordnung des Dorfes noch die gleiche sein wie im früheren Mittelalter, dann ist meines Erachtens das Rätsel des Steines unwiderleglich gelöst, derselbe ist dann unzweifelhaft ein Katastersteiu. Übrigens soll sich nach den Akten in dem Rogäsen benachbarten Orte Viesen ein ähnlicher Stein befinden.
Zum Schluss erwidert Herr Altrichter auf die Einwürfe der Herren Mielke und Maurer folgendes.
In der Rogäsener Inschrift handelt es sich nach meinen Ausführungen gar nicht um sogenannte Steinmetzenzeichen, mit Ausnahme vielleicht der Figur 82. Diese Steinmetzenzeichen wurden an den Gebäuden selbst angebracht. Hier handelt es sich lediglich um eine private Mitteilung auf einem ausserhalb des Gebäudes liegenden Stein.
Bei allen Bauten tritt sicherlich auch das Laienelement hervor und zwar unter der Bezeichnung „Handlanger“, die Bauten selber führten aber gelernte Werkleute aus und diese rekrutierten sich aus ihren Bildungsstätten, den grossen Bauhütten. Der Begriff Bauhütte umfasste aber nicht nur den Raum, sondern bezeichnete gleichzeitig die Vereinigung, welche später sich mit dem Begriff Zunft deckte. Noch zur Zeit der alten Gewerbeordnung wurden nichtzünftige Maurer (Gesellen), die sich unterfingen auf eigene Iland zu bauen oder nur grössere Ausbesserungen vorzunehmen, bestraft.
Alle weiteren Ausführungen treffen hier nicht zu, weil sie von falscher Voraussetzung ausgehen.
Lateinisch sind nur technische und aus dem Gottesdienst geläufige Bezeichnungen, die ersteren deshalb, weil aus der Zeit des römischen Reiches zunftartige Verbindungen von den Klöstern hinsichts der Baukunst übernommen werden waren, namentlich als sie sehr bald auch