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14. (6. ordentliche') Versammlung des XI. Vereinsjahres.
viele andere Dörfer des Teltow in den ausschliesslichen Besitz einer einzigen adeligen Familie: der Wilmersdorfs. Ein Mitglied von ihr wird schon im 12. Jahrhundert, in einer Urkunde Albrechts des Bären vom Jahre 1155 genannt, andere werden im 14. erwähnt. Im fünfzehnten und sechzehnten fassen sie Fuss in Schmargendorf, dessen eine Hälfte gegen Ende des 15. Jahrhunderts mit Ober- und Niedergericht, Pächten und Diensten der Familie Schlegel verkauft wurde und ihr zwei Generationen hindurch gehörte. Im Jahre 1567 fiel sie wieder an die Wilmersdorfs zurück, wie die am Martinstage dieses Jahres ausgestellte Urkunde bezeugt. Die andere Hälfte erhalten die Brüder Hans und Henning v. Wilmersdorf erst im Jahre 1610. Sie war inzwischen im Besitze einer Familie Vorhauer und eines sonst unbekannten Mannes Hypolitus de Mondino gewesen.
Der sechste Abschnitt beschäftigt sich ausschliesslich mit einem Mitglied dieser Familie Wilmersdorf, das in der brandenburgischen Geschichte bemerkenswert hervorgetreten ist: Hans von Wilmersdorf. Er stand in kurfürstlichen Diensten und war Hauptmann der Ämter Mühlenhof und Mühlenbeck. Oft war er kurfürstlicher Gesandter und als solcher wiederholt bei Wallenstein, Tilly und anderen Generalen, deren Truppen in unserem armen Lande hausten. Die Rolle, die er zu spielen hatte, war freilich nicht beneidenswert. Ihm fiel während des dreissigjährigen Krieges, wie der Verfasser sagt, die entsagungsvolle Aufgabe zu, durch dringende Vorstellungen bei den Heerführern die Mark vor weiterem Kriegsschaden zu bewahren und durch sein diplomatisches Geschick die Schwächen der Politik seines Herren auszugleichen. Nicht ohne Beschämung und Mitleid liest man, welchen Demütigungen er ausgesetzt war, wie ohnmächtig er als Vertreter eines schwachen Landes der Gewalt gegenüberstand.
Unter dem dreissigjährigen Kriege, dessen verheerende Wirkungen in der Mark schon oft hervorgehoben sind, hat auch Schmargendorf ungeheuer zu leiden gehabt. Um 1650 ist nur noch ein einziger aus dem Ort gebürtiger Bauer vorhanden, der Schulze Liberins Palme (S. 32). 1652 nennt der Landreiter, der auf Befehl des Kurfürsten Friedrich Wilhelm Erhebungen „über die Manschafften im Toltowschen Kraysse“ anzustellen hat, als Bewohner des Ortes neben dem erwähnten Schulze noch vier zugezogene Bauern (S. 37). Und selbst im Jahre 1707 sind in dem Dorf nach einem wirtschaftlichen Aufschwung erst vier Bauern, zw'ei Kossäten und ein Hirt ansässig (S. 40). In einer vom Verfasser oft zitierten, im Geheimen Staatsarchiv aufbewahrten Denkschrift der Teltowischen Ritterschaft vom Januar 1641 wird uns ein ergreifendes Bild von den durch den Krieg herbeigeführten Zuständen in dem Kreise und von der verzweifelten Lage seiner Bewohner entworfen.
Es würde zu weit führen, dem Verfasser auch für die spätere Zeit