15. (7. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
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C. Kulturgeschichtliches.
VII. Pflege und Schutz der Kulturdenkmäler.
Das Grossherzogtum Hessen hat am 16. Juli 1902 ein mit dem 1. Oktober 1902 in Kraft getretenes Gesetz gegeben betreffend den Denkmalsschutz.
Dasselbe umfasst:
1. Baudenkmäler,
2. bewegliche Denkmäler,
9. Naturdenkmäler, (Wasserläufe, Felsen, Bäume u. dgl.),
4. Verbot von Verunstaltungen durch Reklameschilder u. dgl.
Dies Gesetz kommt uns also in Preussen zuvor, die wir bisher nur den 4. Punkt, wie Sie sich aus der Erörterung in der Dezembersitzung v. J. erinnern werden, gesetzlich und polizeilich geregelt haben.
Das hessische Gesetz ist zum Teil sehr scharf und, wie ich zugeben muss, auf die viel mannigfaltigeren und verwickelteren Verhältnisse des Grosstaats Preussen nicht gut überall übertragbar. Namentlich wird die Entschädigungsfrage, überhaupt der Geldpunkt, in Preussen viel erheblichere Schwierigkeiten bereiten.
Ich reiche das Gesetz mit einer Besprechung von II. Wagner- Darmstadt, in der Nummer vom 6. August 1902 der Denkmalspflege zur einstweiligen Durchsicht vor, eingehendere Erörterung der sehr wichtigen Bestimmungen vorbehaltend.
VIII. Erklärungs- und Erinnerungstafeln in den Städten. Der italienische Unterrichts-Minister Nasi hat im November 1902 an den Bürgermeister (Sindaco) von Rom, Fürsten von Sonnino einen Brief gerichtet, in welchem die Stadt Rom aufgefordert wird, an den denkwürdigsten Örtlichkeiten und Gebäuden Roms Marmortafeln anzubringen, durch welche diese althistorischen Stätten der gegenwärtigen Generation ins Gedächtnis zurückgerufen werden sollen. Dieser höchst zeitgemässe und praktische Vorschlag des Unterrichtsministers wird sicherlich überall mit Freuden begrüsst werden, besonders aber von den nach Rom kommenden Fremden. Es wäre allerdings wohl überflüssig, ans Capitol, oder ans Pantheon oder gar ans Forum Romanum solche „Etiquetten“ anzuschlagen; wie wenige, selbst aus der Zahl der gebildeten Römer, wissen indes, dass das heutige Heim der Börse ursprünglich ein alter, hochberühmter und mächtiger Neptuntempel war? Und so liessen sich viele hunderte von ähnlichen Beispielen im altertumsreichen Rom au- führen! Wie die alte Überlieferung manchesmal vollständig verloren gegangen ist, zeigt — die marmorne Aufschrift an einer Strassenecke. Wir lesen hier „Via del Micio“, auf deutsch etwa „Katzenstrasse“. Wohl nur sehr wenige ahnen, dass im Altertum hier der Palast der Gens der Domitiane stand und dass der Name desselben im Laufe der Jahrhunderte auf diese unfreiwillig humoristische Weise verdreht wurde!