Heft 
(1903) 12
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15. (7. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

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Erinnerung an frühere historische Vorgänge Gedenktafeln aufzustellen, ln dem sogenannten Friedrichs-Zimmer in der Kaserne, an dem Fenster, aus welchem der Überlieferung nach Kronprinz Friedrich der Hinrichtung seines Freundes v. Katte zugesehen haben soll, wird der Verein eine Marmortafel anbringen lassen. Dem, Verein ist auch die Erlaubnis erteilt worden, an der Schlosskaserne, links vom Eingang, nachdem dieser umgebaut, neben den dort anzubringenden Wappen eine Gedenk­tafel für den Kurprinzen Friedrich Wilhelm, späteren Grossen Kurfürsten und den Kronprinzen Friedrich, späteren König Friedrich den Grossen, welche beide in dem Schloss gewohnt haben, zu befestigen. Diese Tafeln sollen, da der Kaiser sein Eintreffen in Küstrin zur Enthüllung der aufzustellenden drei Denkmäler bereits für den 18. April d. J, in Aussicht gestellt hat, bis dahin angebracht werden.

Sie sehen, verehrte Anwesende, auch hier gehen die Kleinen voran wie das kleine Hessen-Darmstadt mit dem Denkmalschutzgesetz, (s. Nr. VII dieser Niederschrift) vor dem grossen Preussen. Vivat sequens.

X. Ein Petschaft der Ilohenzollern. Über Rechtsgeschäfte im Wappenwesen gab Professor Kekule v. Stradonitz im November v. J. in der Vereinigung zur Erhaltung der Burgen eine interessante Darlegung. Unser Kaiser führt in seinem Petschaft noch heut einen Ilundekopf (Brackenkopf), über dessen Ursprung der Vortragende dabei einige Mit­teilungen machte. Der Ilundekopf ist nämlich im Jahre 1307 vom Burggrafen vom Nürnberg gekauft worden. Es war im Mittelalter nichts seltenes, dass man das Recht der Führung eines Wappens oder einzelner Teile davon an andere überwies, verkaufte, verschenkte und dergleichen, wobei man manchmal den Vorbehalt machte, bei Lebzeiten das betreffende Wappen noch selbst zu führen, oder das Recht der Führung nach dem nächsten Geschlecht vorbehielt u. s. w. In derartigen Fällen würde es sich dann aber nicht um.echte Schenkungen oderechte Verkäufe handeln, sondern nur umunechte. Solch einunechter Verkauf ist auch der eines Edlen an den Burggrafen von Nürnberg. Die Urkunde darüber ist vom 10. April 1307 und findet sich in deinWappenrecht von Professor Felix Hauptmann in Bonn, worauf Professor v. Kekule fusst. Darin wird ausgesprochen, dass ein Herr L. v. Regensberg sein Kleinod dem Burggrafen um30 Mark guten Silbers verkauft und über­lassen habe. Er macht sich jedoch noch aus, dass er und sein Oheim das Brackenhaupt noch tragen dürfen. Daher ist der Verkauf eigentlich unecht zu nennen. Man wird fragen, wie der mächtige, hohe reiche Burggraf, der doch sein Wappen hatte, dazu kam, gegen eine erhebliche Summe sich das Helmkleinod eines ziemlich unbedeutenden Herren des niederen Adels zu kaufen. Einmal war es jedenfalls eine Sache des Geschmackes. Dem Burggrafen gefiel der Ilundekopf eben. Dann hatte der Besitzer vielleicht gefunden, dass das Abzeichen für ihn unpraktisch