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15. (7. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.
sei. Denn diese Kleinode waren oft recht unbequem; sie litten unter dem Regen, verloren bei geringer Bewegung manchmal das Gleichgewicht und dergleichen mehr. So findet man in den Museen zwar viel Helme, aber nicht viele solcher, die noch das Abzeichen darauf tragen. — Professor v. Kekulö bemerkte zu den vielen von ihm mitgeteilten Fällen, dass das heutige Wappenrecht selbstverständlich völlig anders ist, so dass derartige Verkäufe, Schenkungen oder testamentarische Vermächtnisse nicht mehr möglich sind.
Ich gestatte mir bei dieser Gelegenheit au den merkwürdigen’ Hohenzollerschen Zauberring zu erinnern, der im Krontresor verwahrt, von mir Brandenb. VI. 509 bis 515 ausführlich besprochen worden ist.
XI. Forschungen zur Brandenburgischen und Preussi- schen Geschichte. Organ des Vereins für Geschichte der Mark Brandenburg. Bd. XV enthält mehrere uns heiinatgeschichtlich interessierende Beiträge. Im ersten Ilalbband: Die Versetzung des Professors Heineccius von Frankfurt a. 0. nach Halle. Ein Beitrag zur Geschichte der Preussischen Universitäten unter Friedrich Wilhelm I. und Friedrich II. Von Georg Kaufmann S. 147—11)0. — Ferner: Einige Briefe der „Mutter Käthe“. Mitgeteilt von Paul van Niessen. S. 217—221. Die Gemahlin des im Volksmund noch fortlebenden, originellen Markgrafen Johann von Kiistrin, Katharina, gemütlich als „Mutter Käthe“ bezeichnet und als eine ausserordentlich sparsame und wirtschaftlich tüchtige Frau bekannt, hat wenig Schriftliches hinterlassen. Die Briefe sind 1542 und 1568 an ihre Verwandten in Braunschweig gerichtet, Herzog Heinrich den Jüngern, und die Gemahlin ihres Bruders, des Herzogs Julius, Hedwig, Tochter Joachims II. Die Sprache und Rechtschreibung der Briefe ist sehr urwüchsig.
Bezeichnend für die Bescheidenheit der Zeit, insbesondere der Schreiberin, ist die in einem Brief an Hedwig ausgesprochene Bitte, sie soll ihr etlichen „Krauthonig vmb vnser gebürliche Bezahlung“, auch noch „etliche Bauchweitzen Grütz vnd auch ein weinig Habermeld mit- teilen vnnd bei Zeigern vbersenden, sintemal itzo gelegen fuhr vorhanden.“ Also Kräuterhonig aus der Lüneburger Heide, Buchweizengrütze und Hafermehl, wahrlich ein sehr einfach-bürgerliches Begehren von einer Fürstin.
Im zweiten Halbband: Die Modifikation des neumärkischen Rechts vom Jahre 1799. Mit gewohnter Umsicht und Gründlichkeit von Friedrich Holtze bearbeitet. Für die Kultur damaliger Zeit in manchen Punkten beachtenswert. — Endlich: Das Archiv der Stadt Nauen. Von Archivrat Dr. Warschauer. Unser nordwestlicher Vorort hat nicht bloss eine Art Orts- und Kreismuseum eingerichtet,