Heft 
(1903) 12
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17. (8. ordentliche) Versammlung des XI. Vereinsjahres.

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vielmehr kommen als Befestigungen hier nur die Castra und Oppida in Betracht, doch auch diese nicht sämtlich.

In den Elbsaalegegenden bildete sich frühe eine Methode für die Besetzung der stärker bevölkeren Sorbenländer, die darin bestand, dass man über das ganze Gebiet hin in gemessenen Entfernungen Burgen anlegte, zu denen je ein Bezirk gehörte Burgwardium genannt. In jene festen Punkte kam eiue deutsche Besatzung, dort entstanden die ersten Kirchen, dort wurde Recht gesprochen und von da aus leitete man die Gesamtverwaltung der Burgbezirke. Nach diesem Prinzip ist in der Mark die Niederlausitz durchgehends und die Priegnitz über­wiegend okkupiert worden; auch die Gebiete des Streifens Belzig, Briezen, Jüterbog, Dahme wurden so besetzt, und selbst im Havellande sind Spuren des Burgwardsystems zu erkennen. Es wäre deshalb verfehlt, alle Befestigungen mit Grenzen in Verbindung zu bringen, aber ob sie Territorien schlossen, Strassen bewachten, Verwaltungszentren bildeten, in jedem Falle waren sie für den Landesschutz bestimmt.

Die herkömmliche Deutung der älteren märkischen Burgen als Raubnester ist schon deshalb abzuweisen, weil ihre Existenz sich nacli- weisen lässt zu einer Zeit, wo von einem Stegreifrittertum im Branden- burgischen keine Rede sein kann. Wenn man das Kastrum Neumühl, nördlich von Oranienburg zum Schutze der dortigen Mühlen und das Kastrum Bretten in der Uckermark im Interesse der Fischerei auf dem Werbellinsee errichtet sein lässt, so beweist dies nur, dass man keine Ahnung hat von den Kosten der Erbauung und Erhaltung eines Kastrums, das docli einer ständigen Besatzung und entsprechender dauernder Einkünfte bedarf.

Leider ist unsere Kenntnis des ursprünglichen Befestigungsnetzes der Mark keine vollständige; einige Burgen sind verschwunden und fast vergessen, viele sind aufgegangen in die Städte, die sich im Anschluss an die Kastra bildeten. Weitaus die meisten märkischen Städte sind tatsächlich in dieser Weise entstanden, aber bei etlichen ist die Ent­wicklung aus einem Burgort zweifelhaft, bei einzelnen direkt aus­geschlossen.

Mehren sich dadurch die Schwierigkeiten für die Fixierung des Okkupationsbildes, so ist doch festzuhalten, dass die in natürlichen Grenzzügen liegenden Befestigungen, soweit sie der Regierungszeit der Askanier angehören, diejenigen Linien markieren, die bei dem allmählichen Vordringen der Anhaltiner zeitweilig als Grenzen gedient haben müssen.

Nicht vom Westen her und nicht erst, nachdem er die Nordmark erhalten, hat Albrecht der Bar seine ersten Erwerbungen auf märkischem Boden gemacht. Die Eigengüter des Ballenstedter Grafengeschlechts ei streckten sich zum Teil die Bode abwärts bis zur unteren Saale. Als Kaiser Heinrich V. in seinem Kampfe gegen die sächsischen Fürsten